EuGH legalisiert Einbettung u.a. illegaler Videos, Az. C-348/13

Es wurde bereits viel über die aktuelle EuGH-Entscheidung zur Einbettung urheberrechtlich geschützter Werke geschrieben Az. C-348/13, Vieles davon dürfte falsch sein.

Wer sich die Mühe macht den Volltext durchzulesen, wird erkennen, dass der EuGH keine Unterscheidung zwischen offensichtlichen Rechtswidrigkeiten oder ähnlichen Konstrukten deutscher Herkunft trifft. Die Einbettung von Videos ist dem ausdrücklichen Wortlaut nach erlaubt,

  • wenn sich das Video nicht an ein neues Publikum richtet und
  • wenn keine anderen technischen Mittel zur Einbindung verwendet werden

Weitere Einschränkungen nimmt der EuGH nicht vor.  

Einbettung videos

Videos, die also ohne Zustimmung der Urheber und Rechteinhaber auf YouTube landen, dürfen unter oben genannten Voraussetzungen daher von Dritten eingebunden werden und stellen keine öffentliche Wiedergabe dar. Hierüber und nur hierüber hatte der EuGH zu entscheiden. Alles weitere wird der BGH zu entscheiden haben.

Die Rechteinhaber können sich in unpassenden Fällen an YouTube wenden und die Entfernung der Videos fordern. Diese verschwinden dann auch von den Drittseiten. Damit ist allen Beteiligten geholfen. 

Fazit:

Die Entscheidung ist zu begrüßen, da diese zu einer Entkriminalisierung der YouTube-Nutzer führt und die Rechteinhaber hinreichend geschützt sind.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins