EuGH stärkt Rechte illegaler Steineschmeisser

Besserung ist jetzt in Sicht. Der EuGH hat das Problem der Ächtung der illegalen Steinewerfer in Europa erkannt und mit aktuellem Urteil eine Lanze für die diese gebrochen.

Was war passiert?

In Tschechien wurde ein Häuslebesitzer Opfer wiederholter Fensterbeschädigungen. Seine Scheiben wurden ihm mehrfach mittels Steinschleuderattacken eingeschlagen. Das gefiel ihm nicht. Um die Täter dingfest machen zu können, installierte der Herr eine Überwachungskamera an seinem Haus und siehe da: Die Täter konnten gefilmt und überführt werden. ABER zu früh gefreut: Einer der Steineschmeisser beschwerte sich bei den Behörden über die unfreiwilligen Filmaufnahmen. Er bekam Recht und der Eigentümer des Hauses musste eine Geldbuße zahlen. Nun musste sich der EuGH die Sache mal genauer anschauen. Und siehe da: Steineschmeisser, die sich auf öffentlichen Gehwegen befinden, müssen geschützt werden.

Wenn diese nämlich ihrer Profession vom öffentlichen Straßenraum aus frönen, dürfen sie nicht von den Eigentümern der Häuser gefilmt werden, deren Fenster sie zerstören. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Steinschleuderer ist in diesen Fällen verletzt.

Verlassen die Schleuderer jedoch den öffentlichen Straßenraum und begeben sich auf das Grundstück des Eigentümers, dann darf der Eigentümer filmen und überwachen was das Zeug hält. Gut, dass der EuGH eine solch klare Sache nochmals geklärt hat.

In der Sache eine richtiges Urteil, da die Überwachung des öffentlichen Raumes Sache von Papa Staat ist und nicht von Otto Normalverbraucher.

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

5 Kommentare

  1. Von einem Kollegen würde ich eigentlich einen etwas sachlicheren Beitrag zu einem solchen Thema erwarten. Denn es ist doch eigentlich nicht so schwer: Natürlich haben auch Straftäter ein Recht auf Datenschutz.

    Die Aussage, der EuGH habe Videoüberwachung des öffentlichen Raums verboten, stimmt nicht. Er hat allein entschieden, dass für eine solche das Datenschutzrecht Anwendung findet. Ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, wurde nicht entschieden – das muss nun das tschechische Gericht unter Abwägung des Einzelfalls entscheiden. (In Deutschland wäre die Überwachung jedoch in der Tat unzulässig, da auch der Hauseingang des Nachbars gefilmt wurde.)

    Im übrigen ist das „der Straftäter bekam Recht“ auch nicht ganz richtig: die Aufsichtsbehörde hat auf die Beschwerde hin zwar dem Steinewerfer Recht gegeben und ein Verfahren gegen Hausbesitzer eingeleitet. Das änderte nichts daran, dass die Steinewerfer für ihre Straftaten belangt wurden.

  2. Im Gegensatz zu Ihrem Text ist der von Herrn RA so ansprechend, dass ihn sich ein Nichtjurist bis zum Schluss durchliest. Bei Ihrem Kommentar hingegen verrät allein der erste Halbsatz schon, dass der Rest… usw. Weiter so – das erspart dem Leser Zeit – er muss nicht erst bis zum Ende lesen, um die Langeweile zu erkennen.

  3. Wunderbar süffisant geschrieben. So machen die trockenen Themen der „Juristerei“ doch wesentlich mehr Spaß und auch die Nichtjuristen haben Lust mehr davon zu lesen.

    Sehr geehrte Frau Lachenmann, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, aber wenn ich mir den von Ihnen verlinkten Artikel durchlese, ist bei mir spätestens bei „stattdessen ist eine Einzelfallabwägung zu treffen“ Schluss. Dann kommt wieder das typische Geschreibe eines Juristen: „das kommt darauf an, blah blah blah“

    Unpassend finde ich diesen Beitrag keinesfalls und habe auch nicht das Gefühl das hier etwas fehlt. Aus Ihrer Sicht mag das ja sein, aber Sie sind ja scheinbar auch „Fachmannin“ im Bereich des Datenschutzes und fühlen sich hier wohl ein wenig angegriffen, da man scheinbar Ihrem Spezialthema zu wenig Achtung zollt. Ich bin hingegen sehr froh, dass sich mal einer „Ihrer Kollegen“ herablässt und uns „dem einfachen Volk“ die „Juristerei“ erklärt ohne dass man permanent einen „Rechtswissenschaft Duden“ konsultieren muss.

    Vorschlag meinerseits: bleiben Sie bei Ihrem Stil und schreiben weiterhin für „die Kollegen“, Fachzeitschriften und Kommentierungen. Der Markt ist breit gefächert, jeder wird seine Leser finden.

    Zum Schluss, an alle Schreiber hier im Blog, weiter so!!!

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