EuGH stärkt Rechte illegaler Steineschmeisser
Besserung ist jetzt in Sicht. Der EuGH hat das Problem der Ächtung der illegalen Steinewerfer in Europa erkannt und mit aktuellem Urteil eine Lanze für die diese gebrochen.
Was war passiert?
In Tschechien wurde ein Häuslebesitzer Opfer wiederholter Fensterbeschädigungen. Seine Scheiben wurden ihm mehrfach mittels Steinschleuderattacken eingeschlagen. Das gefiel ihm nicht. Um die Täter dingfest machen zu können, installierte der Herr eine Überwachungskamera an seinem Haus und siehe da: Die Täter konnten gefilmt und überführt werden. ABER zu früh gefreut: Einer der Steineschmeisser beschwerte sich bei den Behörden über die unfreiwilligen Filmaufnahmen. Er bekam Recht und der Eigentümer des Hauses musste eine Geldbuße zahlen. Nun musste sich der EuGH die Sache mal genauer anschauen. Und siehe da: Steineschmeisser, die sich auf öffentlichen Gehwegen befinden, müssen geschützt werden.
Wenn diese nämlich ihrer Profession vom öffentlichen Straßenraum aus frönen, dürfen sie nicht von den Eigentümern der Häuser gefilmt werden, deren Fenster sie zerstören. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Steinschleuderer ist in diesen Fällen verletzt.
Verlassen die Schleuderer jedoch den öffentlichen Straßenraum und begeben sich auf das Grundstück des Eigentümers, dann darf der Eigentümer filmen und überwachen was das Zeug hält. Gut, dass der EuGH eine solch klare Sache nochmals geklärt hat.
In der Sache eine richtiges Urteil, da die Überwachung des öffentlichen Raumes Sache von Papa Staat ist und nicht von Otto Normalverbraucher.