Mit einer einstweiligen Verfügung hat die Ex-Geliebte des Wettermoderators Jörg Kachelmann die Veröffentlichung seines neuen Buches, das den Titel „Recht und Gerechtigkeit“ trägt verhindert. Das Buch ist auch eine Abrechnung mit Polizei und Justiz. „ Es ist unser Ziel, dass Falschbeschuldiger verurteilt und dass Justiz und Öffentlichkeit dafür sensibilisiert werden, dass es sich bei Tätern auch um Frauen handeln kann und diese nicht aufgrund ihres Geschlechts von vornherein und automatisch Opfer sind“, heißt es im Vorwort. In dem Buch schreibt Kachelmann, dass die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen unbegründet sind. Seine Ex-Freundin habe gelogen und ihn falsch beschuldigt, dabei nennt er ihren Vor- und Nachnamen. In Interviews, die die Ex-Geliebte in der Vergangenheit selbst mit der Presse geführt hatte, wurde ihr Nachname abgekürzt.
Das Landgericht Mannheim entschied, dass der Heyne-Verlag das umstrittene Buch nicht verbreiten darf, solange die Ex-Geliebte in dem Buch mit vollem Namen genannt wird. Die Entscheidung hat allerdings keine Auswirkungen für die Exemplare, die bereits in den Handel gelangt sind.
Rechtsanwalt Manfred Zipper, der die Ex-Geliebte Kachelmanns vertritt teilte mit: „Das war erst der erste Pfeil aus dem Köcher.“ Auch weitere Passagen des Buches könnten damit Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen werden. Daneben beschäftigt sich das LG Köln mit einem Rechtsstreit zwischen Kachelmann und der Zeitschrift „Emma“. Hier hatte Kachelmann eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag erstritten. Gegenstand des Streits war eine Glosse in der die Autorin Alice Schwarzer als Unworte des Jahres die Begriffe „Unschuldsvermutung“ und „einvernehmlicher Sex“ vorschlug. Das LG Köln sieht mit der Glosse die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt, da der Eindruck erweckt werde, Kachelmann habe seine Ex-Geliebte vergewaltigt. Der Verlag möchte gegen die einstweilige Verfügung durch alle Instanzen vorgehen.
Fazit:
Der Beginn einer Schlammschlacht – zum Schutze der Persönlichkeitsrechte?