Expeditionsrecht und Alpinrecht

In den letzten Wochen kam es vermehrt zu tragischen Bergunglücken in der Schweiz, am Mont Blanc und auch Deutschland blieb nicht verschont. Oftmals muss im Zusammenhang mit solchen Unfällen auch die Frage geklärt werden, ob der Unfall hätte verhindert werden können. Wurden Verkehssicherungspflichten verletzt? Wurden die Teilnehmer ordnungsgemäß gesichert? Wurde die Wetterlage richtig eingeschätzt? Fragen über Fragen, die vor allen Dingen Personen beschäftigen, die gegen Entgelt Verantwortung gegenüber anderen Personen übernehmen wie Bergführer und Anbieter von Expeditionen.  Betroffen sind auch Tourenleiter, Seilschaftsführer, Sicherungspersonen (In- und Outdoor), Skilehrer, Wander- und Lagerleiter, Gruppenführer, Kletterhallenbetreiber, Betreiber von Hochseilgärten etc..Alpinrecht, Expeditionsrecht

Kommt es zu einem Unfall sollte – sofern möglich – das Unfallgeschehen dokumentiert werden. Kameras gehören heute zum Standard eines jeden Handys. Daher können in vielen Fällen noch vor Ort Fotos gemacht werden, die später bei der Klärung der Haftungsfrage äußerst hilfreich sein können. Zur Rekonstruktion des Unfallhergangs ist es in vielen Fällen notwendig, eine nachträgliche Ortsbesichtigung durchzuführen, wenn Zweifel an den Zeugenaussagen bestehen oder wenn keine Zeugen vorhanden sind. Abschließende Erklärungen sollten immer erst nach der lückenlosen Aufklärung des Sachverhaltes und des Unfallherganges getroffen werden, damit es nicht zu Fehlinterpretationen kommt.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins