Facebook Abmahnung für Bildnutzung auf privatem Facebook-Profil – 1 Bild = 2.000 € Schadensersatz!

Nein, die vorliegende Facebook Abmahnung (kein Urteil, kein neues Gesetz) hat weder was mit Vorschaubildern, noch mit dem Teilen von Bildern auf Facebook zu tun. Hier geht es um das klassische Posten / Hochladen eines Bildes in einem Facebook-Profil.

Unserer abgemahnten Mandantschaft wird vorgeworfen, auf ihrem Facebook-Account ein urheberrechtlich geschütztes Bild ohne Erlaubnis des Urhebers als Profilbild verwendet zu haben. Desweiteren wird bemängelt, dass eine Urhebernennung nicht stattgefunden habe.

 

Also nichts Besonderes? Nicht ganz, der Fall weist einige interessante Details auf.

 

  1. Es werden 2000 € Schadensersatz (1.000 € Lizenzgebühr + 100%iger Aufschlag wegen unterlassener Urhebernennung), 255,85 € Anwaltsgebühren und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
  2. Bei dem streitgegenständlichen Facebook-Profil handelt es sich um ein privates Profil!
  3. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Lutz Schroeder Rechtsanwalt versendet. Schroeder hat bereits in den letzten Jahren eine Vielzahl an Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen für unterschiedliche Urheber – bspw. auf der Plattform eBay – verschickt. Daneben war er auch sehr aktiv im massenhaften Versenden von Filesharing-Abmahnungen.
  4. Der Urheber des streitgegenständlichen Bildes ist ein Fotograf und Digital Artist, dessen Bilder eine gewisse Verbreitung genießen.

 

Die angesetzte Schadensersatzforderung ist mit 2.000 € für die Nutzung in einem privaten Facebook-Profil enorm hoch. In der Abmahnung wird an einer Stelle unsere Mandantschaft als „gewerblicher Nutzer“ bezeichnet. Wie der Kollege Schroeder bei einem offensichtlich privaten Facebook-Profil auf diese Annahme kommt, erschließt sich weder aus der Abmahnung, noch aus den beigefügten Screenshots des streitgegenständlichen Profils.

Warum noch weitere Facebook Abmahnungen folgen können

Diese Facebook Abmahnung wird von einer Kanzlei durchgeführt, die bereits in der Vergangenheit häufiger Massenabmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen versendet hat. Im vorliegenden Fall geht es nicht um die rechtlich umstrittenen Vorschaubilder oder das Teilen eines Bildes, sondern um das unlizenzierte Hochladen von urheberrechtlich geschützten Bildern auf Facebook, was unbestritten nach aktueller Rechtslage eine Urheberrechtsverletzung darstellt.Der Urheber ist gewerblicher Fotograf und Digital Artist, dessen Bilder alleine auf seiner fotocommunity Präsenz teilweise im oberen vierstelligen Bereich angeklickt worden sind.

Warum eine Abmahnwelle äußerst unwahrscheinlich ist

Die Abmahnwelle wird ja gerne schnell prognostiziert, nur weil mal eine Abmahnung im Zusammenhang mit Facebook vorliegt. Uns sind bisher  keine weiteren Facebook Abmahnungen bekannt, so dass man dazu  noch keine seriösen Prognosen abgeben kann. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem abmahnenden Rechteinhaber auch nicht um einen Global Player wie bspw. Disney, deren Bilder millionenfach auf Facebook hochgeladen werden. Daneben ist der Aufwand, die Adressen der privaten Facebook Nutzer zu ermitteln, sehr hoch, wenn nicht sämtliche notwendigen Adressdaten öffentlich auf Facebook präsentiert werden.

 

Wir schließen eine groß angelegte Abmahnwelle aus.

 

Tipps zur Bildernutzung auf Facebook

Wir können nur jedem abraten, auf Facebook fremde Bilder zu posten, sofern nicht bestenfalls eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt oder es sich um nachweislich freie (Public Domain oder die entsprechende CC 0 Lizenz) Bilder handelt. Auch Bilder, die keinen Copyright Vermerk enthalten sind urheberrechtlich geschützt! Es reicht auch nicht aus, den Urheber zu benennen oder zur Ausgangsquelle zu verlinken. Die Erlaubnis muss zwingend vorliegen!

Von Tobias Röttger

Blogger, YouTuber, Rechtsanwalt und Gesellschafter von gulden röttger | rechtsanwälte. Meine Steckenpferde sind das Geistige Eigentum, Social Media, Persönlichkeitsrechte, Internet und Musik.

34 Kommentare

  1. Tja, nachdem Porno seit RedTube nicht mehr so gut läuft, müssen manche auf andere, geschmacksunsichere Weise Geld verdienen.

  2. Was ist eigentlich so schlimm an „Abmahnwellen“? Das wird von Anwälten arg dramatisiert – als Gegenpol gibt es (fast) immer auch die Rechtsverletzungwelle, die vor der Abmahnwelle voranschwappt… ist das nicht viel schlimmer? Ich wette, dass jeder (!) Anwalt, vermutlich auch der Kollege Röttger, liebend gerne die Millionen Rechtsverletzungen für Disney abmahnen würde, wenn Disney als potentieller Mandant und Geldbringer vor der Tür stünde. 😉

  3. Kurzer Hinweis zu den „Tipps“: Bei CC-Bildern handelt es sich gerade nicht um freie Bilder in dem Sinne, dass die Namensnennung unterbleiben könnte. Sie ist vielmehr in allen CC-Lizenzen die Mindestbedingung, ist aber auf FB nur sehr kompliziert umsetzbar. Einzig die per CC0 völlig = unbedingt freigegebenen Bilder sind insoweit geeignet.

  4. Mein Profilbild ist von mir:-) Mal warten ob einer der arbeitslosen Rechtsanwälte mich dafür auch noch abmahnt:-)

  5. Eine tolle und k o s t e n l o s e Möglichkeit sich Bilder zur Verarbeitung zu besorgen, ist PIXABAY. Die Bildauswahl liegt derzeit über 360.000. Alle Bilder sind Public Domain und privat als auch gewerblich nutzbar.

    Also ich kann dieses Portal nur empfehlen.

  6. Bin selbst Grafik Designerin und muss damit rechnen, daß Bilder von mir geteilt werden. Viel mehr sollten Urheber aufgefordert werden, Bilder, Videos und Berichte so entsprechend ein Wasserzeichen einarbeiten, das erkennbar ist für den Leser und Betrachter, Stopp hier liegt keine Einwilligung zur Teilung vor.

  7. Tobias Röttger.
    Ich wollte Mal Fragen Ob Mann Ein Normals Bild Von Sich Nemen Darf Für Facebook Oder Ob Mann Ein Bild Aus Dem Internet Nemen Darf Als Provielbild Wie Zumbeispiel Winx Club Bilder Oder Von Wölfen.
    Weil Ich Habe so Viele Schöne Bilder.
    P.s Bitte Schreibt Mir Zurück Ok.
    Eure Eva Tilmann.

  8. Ich verstehe, wie ärgerlich es scheint, dass man wegen einer so vermeintlichen Kleinigkeit mit einem so unglaublich hohen Betrag in Anspruch genommen werden soll. Auf sie – die Fotografen und besonders deren Anwälte, mit Gebrüll.

    Leider fehlt mir aber jede Sensibilisierung für die Sache an sich: man das Foto eines anderen „genommen“ – ohne den zu fragen, dem es gehört. In der „echten Welt“ nennt man das Diebstahl. Nun – leider gehöre ich, der ich AC/DC, Sting, Robbie und wie sie alle heissen fotografiere – zu einem der meist-beklauten Fotografen.

    Mich ärgert das, wenn man mich beklaut. Vor allem, wenn man mir dann mit dem Argument kommt „mir sei ja kein Schaden entstanden“. Niemand würde es OK finden, wenn ich Nachts des Nachbars Auto/ Frau/ Wohnung „nehme/ ausleihe“, weil er gerade im Urlaub ist – es entsteht ihm doch kein Schaden.

    „Schier wütend“ werde ich, wenn man mir dann noch erklären will, dass es ja „Werbung“ für mich sei, wenn man meinen Namen dran schreibt. Auf der einen Seite handele es sich ja nur um die private Seite des armen kleinen Fan, auf der anderen Seite soll es geschäftsbringende Werbung für mich sein.

    Ich bin ein extrem freundlicher Mensch. Kommt ein Fan und fragt artig, ob er auf seinem XYZ-Artist-Blog/ Facebook-was weiss ich mein Foto benutzen darf: ich habe in den seltensten Fällen nein gesagt, und wenn doch, hatte ich einen ausreichenden Grund.

    Kommen wir zurück zu der hier gegenständigen Sache. Viele viele VIELE! Worte werden aufgewandt, um Anwalt und Künstler zu diskreditieren. Mir fehlt das Verständnis für die Künstler und deren Vertreter. Niemand lässt sich gerne „beklauen“.

    Kommen wir zur Strafe: Ich bin ab und zu in Berlin und wohne dort im Hilton am Gedarmenmarkt. Das Hotel-Parkhaus ist eng, nervig – und irre teuer. Das Knöllchen vor der Tür kostet, wenn ich überhaupt eins kriege, deutlich weniger als die Hälfte des Parkhauses. Also parke ich direkt vor der Tür – im Eingeschränkten (niemals würde ich auf einem Behindertenparkplatz parken). Problem: die Strafe ist keine Strafe, sondern fast eine Belohnung. In den USA kostet die Nummer über den Tag das zehnfache des Parkhaus. Ich muss glaube nicht weiter erklären, wo ich parke.

    Strafen müssen angemessen sein. Sie müssen abschrecken. In Los Angeles kostet die rausgeworfene Kippe $1000 – und mehr. Für eine Kippe! Manchmal brennt es aber wegen so einer Kippe. Menschen verlieren ihr zuhause. Meine Meinung: man schmeisst keine Kippen auf dem Auto. Warum auch?

    Man klaut keine Musik, keine Videos – und keine Bilder. Muss man nicht. Man lädt das Bild runter, gibt es in die Google-Search – und landet in 99,9% beim Urheber. Den fragt man nett – und kriegt ein ja, ein nein, oder keine Antwort. Wen man keine Antwort kriegt, hat man zumindest zwischenmenschlich Grund zu meckern.

    Sich aber darüber aufzuregen, dass man „am Arsch gekriegt wurde“ nachdem man ein Bild geklaut hat – sorry, dafür fehlt mir das Verständnis. Und ja: ich würde genau sicher mir einen Anwalt suchen, der Erfahrung hat – und deshalb vermutlich vom Author hier angegriffen würde. Die Wahl des erfahrenen Anwalts ist für mich gleichzustellen mit der Wahl des erfahrenen Arzts: wenn ich Zahnschmerzen habe, gehe ich ja auch zum Zahnarzt – und nicht zum Hausarzt.

    Immerhin gibt der Author zu: man hat das Bild eines etablierten Künstlers geklaut und benutzt. Das ist teuer. Tatsächlich ist das so: ein Porsche kostet mehr als ein Polo. Und wenn ich keine Kohle für den Porsche habe – dann kann ich nicht auf Porsche schimpfen….

    Schlimm finde ich, dass es uns allen nicht gelingt, Menschen wie Eva – unten in den Kommentaren – zu vermitteln, dass man GAR NICHTS nehmen darf, was einem nicht gehört. Nix. Kein Auto, keine Handtasche – und auch keine intelectual Properties.

  9. HALLO;WIE IST ES DENN MIT bILDERN;Die auf einem Schützenfest aufgenommen worden sind und die Ex frau setzt diese Bilder auf Ihre Werbeseite.Muß sie dafür nicht meine Einwilligung haben,um die so da drin zu lassen?Ich will nicht mit Ihr in Verbindung gebracht werden,da eine Kriminelle handlung bei ihren Geschäften besteht.lg Reinhold Felsner—auf FB.

  10. Abgesehen davon, dass deine Art zu schreiben absolut schwer zu lesen ist, stellst du eine Frage, die dir der Artikel schon beantwortet, wenn du ihn aufmerksam gelesen hättest. NEIN, du darfst keine fremden Bilder benutzen, wenn du nicht ausdrücklich die Erlaubnis dafür hast.

  11. Lieber Herr Karb,

    bitte bleiben Sie doch genau. Die Sache mit Urheberrechtsverletzung = Diebstahl ist doch wirklich nicht mehr zeitgemäß. Wenn ich Ihnen etwas klaue, haben Sie es nicht mehr. Wenn ich ein Bild von Ihnen als Avatar/Profilbild eines privaten FB-Profils benutze, haben Sie ihr Bild natürlich immer noch und zudem m.E. tatsächlich keinen nachweisbaren Schaden. Es gibt schlicht keinen Markt für Fotografenbilder als Avatare/Profilbilder, denn (verständlicherweise) wird kein Privatmensch für sowas Geld ausgeben wollen. Das was übrigbleibt ist ein verletztes Ausschließlichkeitsrecht ohne wirtschaftliche Folgen für den Rechteinhaber aber mit saftiger „Strafe“. Das zeigt: Es ist völlig unzeitgemäß um nicht zu sagen rückständig, dass das deutsche/europäische Recht weder eine De-minimis-Ausnahme für Bagatellverstöße noch eine Fair-Use-Regelung vorsieht. Dieser Kinderkram mit „oh, da hat mich jemand beklaut“ (bei einem FB-Profilbild oder Avatar!) führt in Ländern mit Fair Use/Fair Dealing höchstens zu einem Schulterzucken. Bei sowas sollte die Rechtsdurchsetzungsmaschinerie im Schrank bleiben (müssen). Sie sagen ja selbst, dass Sie bei solchen Anfragen in der Regel ohnehin zustimmen. Nicht so nach deutschem Recht: Bei uns verdienen Anwälte – ich bin auch einer, aber nicht im Abmahn-/Abmahnabwehrgeschäft – und Rechteinhaber damit lächerlich hohe Summen, weil jeder noch so winzige Verstoß rechtlich im selben Topf landet wie die wirklich dicken Dinger, wenn etwa Burda mal wieder Fotos in der Gala bringt ohne zu fragen. Das da Welten dazwischen liegen, dürfte offensichtlich sein, rechtlich wird es idiotischerweise gleich behandelt. Das muss sich ändern (gesetzlich wie gesellschaftlich).

    Und ja: Ich weiß, unter welchem Druck gerade freie Fotografen angesichts der Menge verfügbaren Materials stehen. Nur trifft es eben bei solchen FB-Abmahngeschichten wirklich die Falschen.

  12. Hallo John,
    ich mag ja zugestehen, dass der Diebstahlvergleich hinkt, Ihre Rechtsauffassung ist aber gelinde gesagt bedenklich. Warum sollte man denn das Bild eines Fotografen kostenlos nutzen dürfen? Für diese Dienstleistung wäre doch mindestens ein Honorar zu zahlen. Wenn man das nicht entrichten möchte, kann man ja auf die Nutzung verzichten.
    Warum sollte geistiges Eigentum frei verfügbar sein? Daran ist nichts antiquiert oder unzeitgemäß. Bei anderen Dienstleistungen kommt diese Diskussion ja auch nicht auf. Wird die Dienstleistung vom Dienstleister kostenlos zur Verfügung gestellt, ist das ausschließlich seine Sache.
    Der Burda-Vergleich passt übrigens auch nur bedingt, weil das vorrangig verletzte Recht da doch eher ein Persönlichkeitsrecht ist.
    Und nein: Bei FB-Abmahnungen trifft es nicht die Falschen, sondern nur andere Richtige. Wenn es tatsächlich keinen Markt für die von ihnen genannten Bilder geben sollte, dann doch nur, weil den Nutzern Rechtsverstöße im besten Fall nicht bekannt sind, im anderen Fall egal. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, im anderen Fall, darf sogar Vorsatz angenommen werden.

  13. Sehr geehrter Herr Karp, wieso kommen Sie auf die Idee, dass ich den Fotografen oder den Kollegen Lutz Schroeder diskreditiere? Ich habe lediglich über die Abmahnung berichtet und noch nicht einmal ein Wertung vorgenommen, bis auf die Höhe des Schadensersatzes. Wir vertreten auch einige Fotografen und heißen Urheberrechtsverletzungen nicht gut.

    Es herrscht insgesamt sehr viel Unwissenheit bzgl. des Thema Urheberrecht. Unser Ziel ist es, die Leute diesbezüglich zu sensibilisieren. Der Artikel soll insbesondere als Warnung dienen, dass es zu Abmahnungen kommen kann.

    Nicht umsonst habe ich extra am Ende des Artikels den Lesern noch folgende Tipps gegeben:

    Wir können nur jedem abraten, auf Facebook fremde Bilder zu posten, sofern nicht bestenfalls eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt oder es sich um nachweislich freie (Public Domain oder die entsprechende CC 0 Lizenz) Bilder handelt. Auch Bilder, die keinen Copyright Vermerk enthalten sind urheberrechtlich geschützt! Es reicht auch nicht aus, den Urheber zu benennen oder zur Ausgangsquelle zu verlinken. Die Erlaubnis muss zwingend vorliegen!

  14. Herr Weitzmann, Sie haben sehr verständlich geantwortet, so dass ich als „Otto-Normalverbraucher“ es auch verstanden habe.

  15. Finde merkwürdig und Äußerst Interessant wie man den Deutschen das Geld aus der Tasche zieht.
    Nach der rechtslage darf ein bild maximal mit 50 E vergütet werden aber handelt es sich um gettyimages zum beispiel dürfen die einem das Geld aus der Tasche ziehen weil die sich nicht an die Deutsche Rechtslage halten müssen.
    Da sieht man wie und was unser Recht wirklich wert ist nämlich null Komma gar nix
    Während die klauen was das zeug hält und dann sagen die müssen nicht sollen wir aber bezahlen
    diese Betrüger sollte man erst mal abstrafen bevor man an uns geht.

    Weil mit Recht hat das gar nichts mehr zu tun sondern einfach nur Ausbeuten.

    ich finde das nicht in Ordnung wenn dann sollten auch die bestraft werden die unsere Bilder klauen.

  16. Warum zeig du deine Bilder hier im Netz ?
    Es zwingt dich doch keiner oder doch ?
    Den Leb damit das andere es sich nehmen und nutzen ,ich nehm mir was mir gefält und du hast glück deins sag mir nicht zu !
    Kann meine Oma besser ok die ist auch blind

  17. Klaus, wo steht

    Nach der rechtslage darf ein bild maximal mit 50 E vergütet werden

    Das ist vollkommender Unsinn. In Deutschland wird überwiegend nach Lizenzanalogie entschieden: Hier aus Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenzanalogie):

    Die Lizenzanalogie ist eine Form des Schadensersatzes, die im Recht des Geistigen Eigentums, insbesondere im Urheberrecht, Anwendung findet. Im Fall der missbräuchlichen oder ungenehmigten Nutzung eines Rechts hat der Rechteinhaber die Wahl, wie er seinen Schadensanspruch berechnen will.

    Wählt er die Lizenzanalogie, kann der Schadensersatzanspruch „auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte“: § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG. Der Rechteinhaber hat aus § 101a UrhG gegen den Verletzer einen Anspruch auf Auskunft über den Umfang der missbräuchlichen Nutzung, um auf dieser Grundlage die fiktive Lizenzgebühr zu berechnen. Erst dann wird im Rahmen einer Stufenklage die Gebühr geltend gemacht.

    Dabei ist laut Bundesgerichtshof „rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten“.[1]

    Der Lizenzanalogie „liegt die Überlegung zugrunde, daß der Verletzer grundsätzlich nicht anders stehen soll als ein vertraglicher Lizenznehmer, der eine Lizenzgebühr entrichtet hätte. Angesichts der normativen Zielsetzung dieser Schadensberechnungsmethode ist es unerheblich, ob es bei korrektem Verhalten des Verletzers im konkreten Fall tatsächlich zu einer entsprechenden Lizenzerteilung gekommen wäre; entscheidend ist vielmehr allein, daß der Verletzte die Nutzung nicht ohne Gegenleistung gestattet hätte. Zulässig ist die Schadensberechnung auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr überall dort, wo die Überlassung von Ausschließlichkeitsrechten zur Benutzung durch Dritte gegen Entgelt rechtlich möglich und verkehrsüblich ist. Der Sache nach handelt es sich bei dieser Berechnung um einen dem Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt., § 818 Abs. 2 BGB entsprechenden Anspruch“.[2]

    Das bedeutet, wenn ein Urheber grundsätzlich mindestens EUR 1000 für eine Nutzung erhält, diese Summe auch dann anzuwenden ist, wenn jemand unrechtmäßig dessen Werk nutzt.

    Ich persönlich finde das übrigens zu wenig. Das bedeutet ja, dass ich ins Restaurant gehe, esse ohne zu zahlen, und wenn man mich erwischt dann den üblichen Preis zahlen muss. Wo bleibt da die Strafe?

  18. Ich bin kein Anwalt, aber da gibt es doch das Recht am eigenen Bild – und für eine Veröffentlichung bräuchte sie zuallermindest Deine Genehmigung.

  19. Also wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich ja eigentlich gar nichts posten oder gar teilen das nicht von mir selber ist?

    Mal davon abgesehen, mach ich meine Bilder eh selber, aber ab und an teilt man ja doch gerne auf Facebook den einen und anderen Content weil man den einfach toll findet, und den gerne seinen „Freunden“ zeigen will.

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, lasse mich aber auch gerne korrigieren, dann ist ja selbst dieses Teilen auch verboten, oder wie war das nochmals genau zu verstehen???

    Und wie ist es dann wenn man einen Content teilt, der nicht von einem selbst ist, also von wem anderen hochgeladen wurde der ja wiederum selber gar nicht die Erlaubnis hat, den herzeigen zu dürfen?

    Wird man dann der Mittäterschaft der Verbreitung illegalen Materials benannt?

    Wenns dann tatsächlich so wäre dürfte man ja selbst als Privatperson gar nichts mehr teilen, das nicht von einem selbst wär, was aber wohl für manch andere doch recht fatal wäre, denn ohne „teilen“ wird der Content nicht bekannt, und diese Sorte an wenn auch ungewollter „Gratiswerbung“ erhöht dann auch nicht den Bekanntheitsgrad des genannten Künstlers …

    Ich kann da jetzt irgendwie einen gewissen Fatalismus erkennen, nur was ist gesetzlich und rechtlich vertretbar und was davon nicht?

    MfG

    Xanthia D

  20. Das Argument, Fotos werden nicht weniger wenn man klaut ist dumm und asozial. Klar, der Bus fährt ja auch, wenn ich keine Fahrkarte löse…
    Wer zwingt jemanden dazu fremde Fotos zu klauen? Explodiert so eine Seite, Wenn man sie zur Selbstdarstellung nicht mit geklauten Fotos schmückt? Wer im Jahr 2015 noch nicht kapiert hat, dass man Filme, Fotos, und Texte nicht einfach im Internet schnorren darf, hat dort nichts zu suchen.
    Zudem hat es diese Schnorrerin es offensichtlich nicht für nötig gehalten, darüber nachzudenken, wer dieses Foto geschaffen hat, das ihr so gut gefällt. Und wenn man den Fotografen nicht einmal mit einem Bildnachweis würdigt, ist das nicht nur ein bisschen gedankenlos sondern schlichtweg asozial.
    Abgesehen davon, ist dieser Artikel reißerisch und unsachlich. Damit eine Forderung von 2000 Euro im Rahmen einer Lizenzanalogie belastbar ist, muss so ein Bild schon eine verdammt lange Weile online stehen. Und wer gute Bilder klaut, muss eben auch gutes Geld dafür zahlen. Und selbst wenn, vor Gericht dem Fotografen eine entsprechende Entschädigung zugesprochen würde, bleibt nach Abzug seiner Kosten und der Steuer nur ein kleiner Bruchteil übrig, der zumindest die Aufwendungen des Geschädigten decken muss. Wenn man die Strafen soweit heruntersetzt, dass sich das Ahnden eines Verstoßes nicht mehr lohnt, dann kann man jegliche Arbeit von Autoren, Fotografen und Musikern gleich zum kostenlosen Allgemeingut erklären.
    Mir wurden wiederholt Bilder durch einen großen Internetprovider geklaut. Da es sich für diesen Verein offensichtlich auch weiterhin eher rechnet, ab und an mal von einem kleinen Fotografen verklagt zu werden, als alle Bilder ordnungsgemäß für jede Publikation zu lizenzieren, ist es vermutlich nur ein Frage der Zeit, bis ich den Laden zum dritten Mal erwische.
    Wenn man den Diebstahl geistiger Leistungen allerdings weiterhin bagatellisiert, werden sich private und gewerbliche Schmarotzer irgendwann durchsetzen und kreativ tätige Menschen werden es sich zweimal überlegen, ob sie Geld und Zeit aufwenden um etwas Interessantes zu schaffen.

  21. Hallo Gregor H., warum ist der Artikel reißerisch? Haben Sie den Artikel komplett gelesen? Ich habe nur den Sachverhalt wiedergegeben und FB Nutzer davor gewarnt, fremde Bilder zu verwenden, da dies eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung handelt.

    Weder habe ich den Fotografen dafür verurteilt, noch den gegnerischen Anwalt als bösen Menschen dargestellt, wie es ja gerne immer wieder gemacht wird.

    Wir vertreten ebenfalls zaglreiche Fotografen, wenn diese in ihren Urheberrechten verletzt worden sind.

  22. Hallo Herr Weitzmann,

    sorry – aber was spricht dagegen, dass jemand, der unserer Bilder benutzen will erst fragen muss? Sie nennen das nicht mehr zeitgemäß?
    Unglaublich!

  23. Herr Röttger,

    Ihr Statement „…Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Lutz Schroeder Rechtsanwalt versendet. Schroeder hat bereits in den letzten Jahren eine Vielzahl an Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen für unterschiedliche Urheber – bspw. auf der Plattform eBay – verschickt. Daneben war er auch sehr aktiv im massenhaften Versenden von Filesharing-Abmahnungen….“

    klingt aber wenig empfehlend. Ich hätte es auch als hässlichen Seitenhieb empfunden.

  24. Die Diskussion hier zeigt, dass die Menschen Informationsbedarf haben – und gerne erkläre ich es so, dass es jeder versteht:

    1: ich darf selbstverständlich alle Bilder hochladen, die ich gemacht habe.
    2: ich darf die Bilder eines Fremden hochladen, wenn ich dessen Erlaubnis habe.
    3: Grundsätzlich darf ich Bilder, die ein anderer hochgeladen hat, TEILEN.
    4: Problematisch wird es dann, wenn der, der das Bild das ich teilen möchte, geklaut hat. Dann teile ich quasi Hehlerware – und werde selbst zum Mit-Täter, auch wenn ich das nicht wusste.

    Mithin ist man also gut beraten, wenn man nur eigene Bilder postet – und nur die Bilder teilt, bei dem man der Quelle vertrauen mag. Das wird leider immer schwerer, denn selbst so renommierte Zeitungen wie Süddeutsche und Die Zeit laden „gefundenene“ Bilder hoch, ohne die Erlaubnis des Fotografen zu haben. Wie soll der User dann wissen/ erkennen, dass die keine haben?

    UMSO WICHTIGER wird es, dass die Menschen verstehen, dass dem Fotografen seine Bilder genau so wertvoll sind wie dem Bäcker sein Brot.

    Als Fotograf „kotze“ ich leider, wenn man es als „unzeitgemäß“ empfindet, dass ICH ALLEIN entscheiden möchte, wann wer meine Fotos postet – und z.B. dann MEINE Rechte an Facebook abtritt, obwohl ich selbst dort gar keine Fotos poste.

  25. Wie wollen Sie anderen vermitteln, was man nicht darf, wenn Sie selber im gleichen Atemzug erklären, dass Sie aktiv Recht brechen und wieso das vollkommen ok ist.

  26. Also kann ich nur jeder Person raten, ihr FB Profil von unerlaubtem Material zu befreien. Dann gehen wir noch einen Schritt weiter und löschen oder unterlassen sämtliche Kommentare zu irgendwelchen Ereignissen….mmmm
    mal sehen, was wir sonst noch so weglassen können….. Geburtstagsgrüße?
    Rezepte? ……. eigentlich könnte man ja auch FB sein lassen, oder?

  27. Ja, das wäre besser. Ich nutze FB auch, bin aber der Ansicht, dass das Web 2.0 die Welt nicht unbedingt zu einer besseren gemacht hat. Dieser Kommentar inklusive.

  28. Hallo Herr Karp, gute Bilder wecken Begehrlichkeiten. Das wissen Sie als Schaffer dergleichen. Es ist Ihr gutes Recht als Profi, jeden Bilderklau auch professionell zu verfolgen. Vielen Menschen ist allerdings nicht bewusst, dass man Urheberrechtsverstöße begehen kann, wenn an den Bildern selbst keine Vermerke zu den Urhebern zu finden sind. Solche Fälle gibt es sehr oft. Ein weit verbreiteter Irrglaube, wie wir aus der Praxis wissen. Hier hilft nur Aufklärung. Härtere Strafen könnten helfen, die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Letzten Endes sollte es aber das Ziel sein, die Menschen dazu zu bringen, aus Überzeugung keine Urheberrechtsverstöße zu begehen. Im Übrigen sollte in jedem Fall, wo ein Schaden durch einen Bilderklau entsteht, auch eine Kompensation stattfinden, jedoch keine Bereicherung. Selbstverständlich sollte es dann auch einen Unterschied machen, ob die Nutzung des Bildes zu privaten oder gewerblichen Zwecken erfolgt.

  29. „….Selbstverständlich sollte es dann auch einen Unterschied machen, ob die Nutzung des Bildes zu privaten oder gewerblichen Zwecken erfolgt…..“

    Genau diese Sätze sorgen für Unsicherheit. Macht es einen Unterschied, ob man einen Apfel gewerblich oder privat klaut?

    Viel wichtiger wäre, wenn die Menschen verstehen würden, dass meine Arbeit denselben Wert hat wie die eigene. Niemand ist damit einverstanden, dass ich mich ungefragt der Früchte fremder Arbeit bediene.

    Die Betonung liegt hier auf ungefragt. Was ist daran so schwer, mich wenigstens zu fragen? Es ist doch nur eine Frage des Respekts – und daran kann und darf es nicht scheitern.

  30. Hallo Xanthia. Mit Bildern, die man selbst erstellt hat, darf man machen, was man möchte, also natürlich auch hochladen, sofern es sich nicht um gewaltverherrlichendes oder pornografisches Material handelt. Ansonsten dürfen alle Bilder geteilt werden, die mit Einwilligung der Urheber auf FB hochgeladen wurden. Bei Unsicherheiten bitte nichts teilen.

  31. Absolut, Herr Karp. „Diebstahl“ ist „Diebstahl“. Illegal ist der „Bilderklau“ in beiden Fällen – egal ob ein Privater oder ein Gewerblicher beteiligt ist. Das muss aus rechtlichen Gründen kein Fotograf dulden. Vielleicht haben wir uns da missverständlich ausgedrückt. Unterschiede sollte es aber bei der Berechnung der Lizenzgebühren geben. Der Private, der ein Bild kopiert, verfolgt im Gegensatz zum Gewerblichen keine finanziellen Interessen. Dies ist bei der Berechnung zu berücksichtigen, es sei denn, Sie – als Fotograf – treffen keine Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung – in Ihren Preislisten. Dann können Sie Ihr entsprechendes Honorar vom jedem Verwender verlangen.
    In Deutschland wird zudem streng zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht unterschieden. Der von uns dargestellte Fall befasst sich mit den zivilrechtlichen Folgen eines „Bilderklaus“ – nicht mit den strafrechtlichen Aspekten. In den USA bspw. wird auf zivilrechtlicher Ebene die „Abschreckungskarte“ viel stärker ausgespielt, wenn es zu Urheberrechtsverstößen kommt. So sollen Nachahmer abgeschreckt werden, was teilweise auch gut funktioniert. Da werden dann ganz andere Summen fällig. Auf der anderen Seite gibt es auch Fair-Use-Regelungen, die gänzlich von einer „Strafe“ absehen. Sehr komplex das Ganze.

  32. Immer wieder finde ich den Hinweis zur „Fair Use“. Ich bin jemand, dem Fairness und Großherzigkeit sehr wichtig ist. Deshalb gibt es bei jedem Bilderklau grundsätzlich die freundliche Bitte, sich zu erklären. Erst wenn ich dort scheitere oder Freundlichkeiten à la Holger

    „holger
    12. April 2015
    Warum zeig du deine Bilder hier im Netz ?
    Es zwingt dich doch keiner oder doch ?
    Den Leb damit das andere es sich nehmen und nutzen ,ich nehm mir was mir gefält und du hast glück deins sag mir nicht zu !
    Kann meine Oma besser ok die ist auch blind….“

    ernte wird’s bitter. Ich kann mich nur wiederholen: fair ist, wenn man VORHER freundlich fragt. Dann kann man von mir Großherzigkeit und Großzügigkeit erwarten. Auf die „Holgers“ dieser Welt wartet dann meines Erachtens zu Recht der Anwalt, der zur Abschreckung gar nicht teuer genug sein kann.

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