Facebook filtert Inhalte nach Brust und Blut

Die Brüste stillender Mütter sind beispielsweise bislang ein absolutes Tabuthema für die Facebookbetreiber, wenngleich etliche Trägerinnen seit Jahren heftig dagegen protestieren, dass sie sich nicht derart zur Schau stellen dürfen. Facebook scheint das egal zu sein. Der Nachwuchs wird es hoffentlich verkraften, dass sich hieran vorerst auch nichts ändern wird! Nachfolgend eine kleine Übersicht, welche Bilder nach den Facebook Statuten gepostet werden dürfen und welche nicht.

Erlaubt:

  • gebrochene Schädel
  • verletzte Extremitäten
  • tiefe Fleischwunden
  • große Blutmengen

Nicht erlaubt:

  • Sex
  • Sexspielzeug
  • Darstellung von primären und bei Frauen auch sekundären Geschlechtsmerkmalen
  • Verstümmelung von Menschen
  • Bilder von geköpften oder verbrannten Leichen
  • Innereien
  • Körperflüssigkeiten beim Austreten aus dem menschlichen Körper
  • Suiziddarstellungen und Anleitungen zum Suizid

In Deutschland herrschen andere Moralvorstellungen und auch andere Gesetze als in Facebooks Heimatland. Hierzulande dürfte sich die glückliche Mutter zur Schau stellen – mit oder ohne Brust. Einen Gesetzesverstoß würde sie nicht begehen – allenfalls einen moralischen Verstoß, den sie allein gegenüber ihrem Kind zu verantworten hätte. Facebook kann`s egal sein.

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

3 Kommentare

  1. Was um alles in der Welt soll an dem Bild einer stillenden Mutter ein „moralischer Verstoß“ sein? Ein Mensch, der auf die natürlichste Art und Weise Nahrung erhält, die seinem Alter angemessen ist??? Babys zu zeigen, die an Fläschchen mit künstlich hergestelltem Mist drin nuckeln ist aber ok? Oder ist es generell ein moralischer Verstoß, Menschen beim Essen zu zeigen? In dem Fall stimme ich in einigen Fällen durchaus zu, das betrifft dann aber eher Erwachsene.

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