Der niederländische Facebook-Mörder, der im Januar im Auftrag von Polly, 16, und deren Freund Wesley, 18 ein 15-jähriges Mädchen erstach muss nun wegen Mordes und versuchten Totschlags für ein Jahr ins Gefängnis. Danach folgen drei Jahren in einer Zwangsanstalt für minderjährige Straftäter, wobei ein Jahr davon zur Bewährung ausgesetzt wird. Klingt nach einem geringen Strafmaß. In den Niederlanden jedoch ist die Höchststrafe für Jugendliche auf 1 Jahr begrenzt.
In Deutschland wäre der Täter wohl nicht derart glimpflich davongekommen. Die Dauer der Jugendstrafe kann hier nämlich bis zu 10 Jahre betragen. Geregelt ist dies im sogenannten Jugendgerichtsgesetz. Dort heisst es im § 18: „Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre.“ Mord und auch Totschlag können hierunter fallen.
In Anbetracht der Schwere der Taten, die mittlerweile von Jugendlichen begangen werden, halte ich den niederländischen Strafrahmen für wenig effektiv. Zumindest eine Abschreckung dürfte davon kaum ausgehen.