Den Lehrkräften in Baden-Württemberg wird künftig „jegliche dienstlichen Zwecken dienende Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften“ in sozialen Netzwerken verboten. So will es das Kultusministerium Baden-Württembergs.
Das Verbot:
„Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Verwendung von sozialen Netzwerken für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten generell verboten. Hierunter fällt jegliche dienstlichen Zwecken dienende Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften sowie zwischen Lehrkräften untereinander, ferner das (Zwischen)-Speichern von personenbezogenen Daten jeder Art auf sozialen Netzwerken.“
Die Begründung:
Die kommunizierten Daten gelangen in die USA. Der dortige Datenschutz sei nicht mit den deutschen Standards vergleichbar.
Fazit:
Eine richtige Maßnahme an der sich sämtliche staatlichen und staatlich geförderten Einrichtungen ein Beispiel nehmen sollte. Dies gilt insbesondere für den Rundfunk.