Fanfarenblues – Streit um ZDF „heute“-Titelmelodie

Die ZDF-Titelmelodie ist Gegenstand eines urheberrechtlichen Streits.

Der Musikverlag Richard Birnbach wirft dem ZDF vor, dass die Erkennungsmelodie der ZDF- Nachrichtensendung „heute“ bei der Modernisierung der Sendung rechtswidrig und ohne Einbeziehen des Komponisten Klaus Wüsthoff bearbeitet worden sei. Wüsthoff hatte die klassische „heute“-Erkennungsmelodie, den „Fanfarenblues“, im Jahr 1962 geschrieben und rund 20 Jahre später, Anfang der 1980er Jahre, noch einmal bearbeitet. Für die jüngste Überarbeitung und Modernisierung fragte der Sender den Komponisten aber nicht mehr um Hilfe.

zdf urheberrecht

Neuschöpfung oder unrechtsmäßige Bearbeitung

Der mittlerweile 91-jährige Komponist reagiert verärgert. 2013 reichte der Birnbach-Verlag deshalb Klage beim Landgericht München I ein. Die neue Melodie stelle eine unzulässige Bearbeitung des alten Werks dar. Die 21. Zivilkammer des LG wies die Klage jedoch ab, da es sich bei der jetzigen Melodie um eine neue Komposition handele und nicht um eine unzulässige Bearbeitung eines bereits bestehenden Werkes nach § 23 UrhG.

Empfehlung einer außergerichtlichen Einigung

Der Kläger ging daraufhin in Berufung zum OLG München. Nun müssen Gutachten eingeholt werden, was erfahrungsgemäß länger dauern kann. In der mündlichen Verhandlung regte das Gericht deshalb einen außergerichtlichen Vergleich an, um den Streit einvernehmlich und zügig zu beenden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Parteien darauf einlassen oder ob bald Singstunden im Gericht abgehalten werden müssen.

 Stoll, Ass.iur, RA,FA Gulden

 

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins