Gesichtserkennung per App – Das das kommen würde, war nur eine Frage der Zeit. Jetzt gibt es auch eine entsprechende App – „Find Face“. Die App bietet erhebliche Möglichkeiten in der Verbrechensbekämpfung, sorgt aber auch für Gefahren in Sachen Datenschutz und Privatsphäre.
Mein Versuch, die App am 07.06.2016 aus dem App-Store zu laden, funktionierte, aber die Ausführung misslang „Something went wrong“, so die Mitteilung von Find Face. Auf dem deutschen Markt ist die App daher wohl zurzeit in funktionsfähiger Weise noch nicht verfügbar.
Laut einem Interview mit jetzt.de bedient sich die App im Rahmen der Gesichtserkennung allen öffentlich zugänglichen Datenbanken. Im Fokus stünden hier selbstverständlich die sozialen Netzwerke. Eine Besonderheit soll zudem die Anbindung des Systems an Überwachungskameras sein. Der CEO von Find Face (Artem Kukharenko) liese zudem bereits verlauten, dass sie bereits jetzt in der Lage wären, Fotos mit jeder Foto-Datenbank der Welt abzugleichen, so jetzt.de. Es spreche gar von der „Zerstörung der Privatsphäre“.
Legale Nutzung möglich
Ich sehe in der App „Find Face“ aber durchaus die Möglichkeit einer legalen Nutzung und auch eines legalen Angebots. Die Abgebildeten müssen nur weingstens einmal darauf hingewiesen worden sein, dass ihre Bilder auch von Dritten, wie Find Face verwendet werden könnten. Das ist bspw. bei allen Bildern der Fall, die Nutzer öffentlich auf Facebook hochladen.
Auf Privatsphäre Einstellungen achten
Es ist legal, auf Netzwerke wie Facebook zuzugreifen und die Daten zusammenzuführen. Wem das nicht passt, sollte seine Privatsphäre Einstellungen in den Netzwerken abändern oder genau überlegen, welche Bilder öffentlich gepostet werden. Facebook und Co. weisen in ihren Nutzungsbedingungen bereits darauf hin, dass die Bilder der Nutzer weltweit für Jedermann abrufbar sind, wenn in den Privatsphäre-Einstellungen keine Änderungen vorgenommen werden. Hier muss der Nutzer also damit rechnen, dass andere Dienste auf die eigenen Bilder zugreifen.
Der Nutzer muss sich aktiv um den Schutz seiner Privatsphäre & Persönlichkeitsrechte kümmern.
Darauf kann man sich weltweit einstellen, da der technische Fortschritt dahingehend nicht aufzuhalten ist.
Verbrecherjagd ist Sache der Polizei
Hinsichtlich der Anbindung an Überwachungskameras habe ich aber gewisse Bedenken, wenn diese Bilder an einen privaten Diensteanbieter wie Find Face übermitteln oder diesem zumindest den Zugriff auf die Bilder der Überwachungskameras gestatten. Hier sehe ich die Gefahr massiver Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Überwachungskameras haben den Zweck der Gefahrenabwehr und Verbrechensvermeidung und Verbrechensbekämpfung. Es ist daher zulässig, dass die staatlichen Ermittlungsbehörden Zugriff auf die Bilder von Überwachungskameras bekommen, um bspw. eine begangene Straftat aufzuklären. Unzulässig wäre es jedoch, wenn Find Face die Bilder einer öffentlichen oder privaten Überwachungskamera nutzen würde, um den eigenen Nutzern eine Identifikation des unbekannten Gesichts zu ermöglichen – egal zu welchen Zwecken. Dies wäre nur zulässig, wenn die mit einer Überwachungskamera gefilmten Personen in die Nutzung ihres Bildes durch Find Face eingewilligt hätten.
Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche zur Schaustellung von Bildnissen ohne Einwilligung der Abgebildeten ist allein den Behörden gestattet – zum Zwecke der Rechtspflege oder der öffentlichen Sicherheit, § 24 Kunsturhebergesetz. Private und Unternehmen dürfen das nicht.
Fazit:
Eine App zur Gesichtserkennung kann auch in Deutschland legal funktionieren und spannende Möglichkeiten bieten.
Ich bin daher sehr gespannt, ob es auch eine deutsche Version der App geben wird und wenn ja, wie diese umgesetzt wird.