Die wahren Herrscher des Social Web sind nicht etwa Pornobilder oder Sexseiten, sondern Food und Foodporn – Essen und Essensbilder. Laut biorama.eu findet man allein auf Instagram über 35 Millionen Essenbilder und der Hashtag #Food liefert sogar mehr als 128 Mio. Bilder. Beachtlich. Sicherlich gibt es da einige Menschen, die nun der Meinung sind, dass es schwachsinnig wäre, diese Bilder in die Sozialen Medien einzustellen. Auf diese Idee kann man kommen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es kaum ein Thema gibt, dass die Menschen derart fasziniert, wie das Thema Essen. Sind es die Instinkte, die uns dazu veranlassen? Ich weiß es nicht. Hunger habe ich jedenfalls sehr oft, was aber meist nicht an dem Foodporn liegt, der mir im Social Web über den Weg läuft. Viele Bilder sind nicht appetitanregend. Meist sind es Schnappschüsse von Privaten. Bilder einer fettigen Pizza, eines zermatschten Hamburgers oder eines Salates, ohne Dressing und Fleisch. Aber es gibt sie, die kleinen Meisterwerke, die einem das Wasser im Munde zusammenlaufen lassen. Herrliche Aufnahmen von allergrößter Schöpfungshöhe. Man riecht den Wohlgenuss förmlich. Ein wahrer Foodporno-Meister ist Cliff Kapatais. Beim Anblick dieser Meisterwerke fällt es sehr schwer, den Hunger zu unterdrücken.
Der sichtbare Erfolg von Food und Foodporn ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass hier im Gegensatz zum Sex keine Zensur im Social Web stattfindet.
Foodporn und Urheberrecht
„Sind diese Fotografien eigentlich urheberrechtlich geschützt?“, fragte mich am Wochenende ein Bekannter, der eben einen solchen Appetitanreger in seiner Timeline posten wollte. Sicherlich. Im Fall von Cliff Kapatais auch zu Recht.
Das bedeutet, dass Bilder von professionellen Fotografen ebensowenig verwendet werden dürfen, wie auch die Essensbilder des Otto-Normalverbrauchers, wenn die Urheber der Bilder in die Verwendung der Bilder nicht eingewilligt haben. Unterschied: Die „geklauten“ Bilder des Ottos werden weniger kosten, wenn es zu einer Abmahnung kommt.
Kurios:
Bereits die Herstellung eigener Fotografien von aufwändigen Mahlzeiten, die dann veröffentlicht werden, kann gegen das geltende Urheberrecht verstoßen.
Das kommt bspw. in Betracht, wenn ein Sterne-Koch ein sehr aufwändiges Essen kreiert hat und bereits die Zubereitung und Präsentation aus dem gewöhnlichen Rahmen fallen. Hier obliegen die Verwertungsrechte beim Sterne-Koch, also auch die Befugnis darüber zu entscheiden, wann und wo die Bilder seines Essens erscheinen und von wem die Bilder verwertet werden sollen.
Tipp: Vorher nachfragen.
Mahlzeit!