Es klingt unglaublich: Eine Frau motzt gegen die Blitzerpraxis ihres Landkreises auf Facebook und das Amt droht der Frau mit der Anordnung eines Idiotentests und Führerscheinentzugs. Begründung: . „Ihren Äußerungen zufolge verfügen Sie über ein gewisses Maß an Konfliktpotenzial, welches als Führerin eines Kraftfahrzeugs nicht angebracht ist“ heisst es an dem Schreiben, welches die aufmüpfige Bürgerin erhielt.
Hintergrund:
Auf der Facebook-Seite „Blitzer Peine“ wurde vor einem „Doppelblitzer! gewarnt. Neben einem fest installierten Blitzer wurde auch noch ein mobiler Blitzer aufgestellt. Dies veranlasste die Frau zu folgender Kritik:
„Die spinnen doch ey … Ich würde die am liebsten mit Eiern beschmeißen …“
Das war zu viel für das Amt. Sofortiges Handeln war angesagt. Es folgte der beschriebene Drohbrief.
Damit wird das Amt natürlich keinen Erfolg haben. Eine MPU kann nur angeordnet werden, wenn der KfZ-Führer sich im Straßenverkehr daneben benommen hat. Kritiken jeglicher Art auf Facebook fallen selbstverständlich nicht darunter.
Mich würde interessieren, welcher Bedienstete des Landkreises Peine das Schreiben veranlasst hat, dem jegliche rechtliche Grundlage fehlt. Ist es gar ein Witzbold?
Nachtrag:
Eine MPU kann selbstverständlich auch angeordnet werden, wenn es zu Verfehlungen außerhalb des Straßenverkehrs kommt und der Fahrzeugführer durch sein Verhalten zeigt, dass er eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen könnte. Schutzgut ist der Straßenverkehr und damit die Unversehrtheit der anderen Verkehrsteilnehmer.
Hallo,
ich frage mich ja zudem, ob ein Angestellter oder ein Beamter eines Landkreises, der eine erkennbaren Ferne zum Grundgesetz und den dort beschriebenene Grundrechten hat, überhaupt für unseren Staat arbeiten sollte. Erkennbar hat der Mitarbeiter des Landkreises ja ein Problem mit dem Recht sich Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Das macht ihn meines Erachtens ungeeignet für die Position die er bekleidet.
Viele Grüße,
Martin
Faellt wohl unter die Kategorie „versuchen kann man es ja mal“. Nur dumm, das nicht jeder „deutsche Michel“ bei Behoerdenpost kuscht…
Mich wuerde mal interessieren inwieweit diese Aussage rechtlich i.O.
„„Der Landkreis bestätigte den Vorfall grundsätzlich, ohne dazu Einzelheiten zu nennen. Sprecher Henrik Kühn zufolge wird die genannte Facebook-Seite regelmäßig geprüft, da dort immer wieder Äußerungen gemacht würden, die beleidigenden Charakter haben oder sogar zu Gewalt gegen Menschen oder Sachen aufrufen. „Dieses lässt zumindest die Vermutung zu, dass die betreffenden Personen über ein Konfliktpotenzial verfügen, welches sie im Straßenverkehr als nicht geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erscheinen lässt. Vermutet werden muss auch, dass Probleme mit der Akzeptanz von bestehenden Verkehrsregeln und der damit einhergehenden Überwachung der Einhaltung dieser Verkehrsregeln vorliegen“, sagte Kühn.
Dies seien begründete Anlässe, an einer Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum zu zweifeln. „Um dieses ausschließen zu können, werden Fahrzeugführer aufgefordert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, dass ihnen auch weiterhin die Geeignetheit bescheinigt, ein Kraftfahrzeug führen zu können“, so Kühn. Die Sachverhalte sind jedoch aktenkundig und können bei etwaigen weiteren Vorfällen im Straßenverkehr zur ganz individuellen Beurteilung einer Geeignetheit zum Führen von KFZ herangezogen werden.“
http://www.braunschweiger-zeitung.de/lokales/Peine/aerger-ueber-blitzer-peine-droht-mit-idiotentest-id778184.html
Finde ich mehr als bedenklich….
Eigentlich bin ich ja kein Freund negativer Feststellungsklagen – eigentlich ….
In der Tat – äußerst bedenklich. Hier könnte sich die Behörde sowohl datenschutzrechtlich aus auch persönlichkeitsrechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen.
Das Rechtschutzbedürfnis dürfte vorliegen:-)
Die Aussage, eine MPU könne nur angeordnet werden, wenn der Betroffene sich im Verkehr daneben benommen habe, ist für einen Rechtsanwalt trotzdem haarsträubend falsch (§ 2 Abs. 8 StVG).
Die Aussage ist tatsächlich so nicht korrekt, es gibt z.B. inzwischen auch den Entzug der Fahrerlaubnis bei erheblichen Gewalttaten außerhalb des Straßenverkehrs.
Oh Bernd, vielen Dank für den Hinweis. Da habe ich wohl das Wörtchen „grundsätzlich“ vergessen. Schande über mein Haupt… Sinn und Zweck der zitierten Vorschrift ist aber selbstredend, der Schutz des Straßenverkehrs. Das sollte damit zum Ausdruck kommen. Wie konnte es zu dieser Entgleisung meinerseits kommen, die Haare anderer zum Sträuben bringt? Ganz einfach: Wir schreiben, im Gegensatz zu anderen, Artikel für Nichtjuristen und konzentrieren uns auf verständliche Aussagen. Diese sollen natürlich nicht falsch sein. Wir werden das ergänzen, damit sich die Haare wieder legen.
„Die spinnen doch ey … Ich würde die am liebsten mit Eiern beschmeißen …“ enthält im ersten Teil eine Beleidigung, im zweiten Teil eine kaum verschleierte Aufforderung zur Sachbeschädigung. Dass angesichts solcher Posts Zweifel an der Fahrfähigkeit aufkommen, scheint mir naheliegend. Dass anderseits hier mit Kanonen auf Spatzen(hirne) geschossen wird, liegt auch auf der Hand. Hier sind also zwei intellektuell gleichwertige Gegner aufeinandergestoßen. Kongenial begleitet von RA KG.
Diese eigentlichen Schmarotzer dieses schon lange nicht mehr vorhandenen Wohlfahrtsstaates f. Beamte, der seit 1990 nur noch eine GmbH ist und mit 25 TEUR für nunmehr über 2 Billionen Euro Schulden haftet, die ihr Dasein einzig und allein aus den Steuergeldern der wahren Leistungsträger finanzieren … die gehören ganz woanders hin … ins Arbeitslager … schuften für ihr Fressen von Aldi … und ihren monatlichen Clubgang.
Die meisten von ihnen wissen doch noch nicht einmal, wofür sie geboren wurden. Merkel Dir eins: In dieser Bananenrepublik spielst Du entweder Fussball, bist Politiker oder Beamter. Den Rest kannst Du nämlich vergessen. Und genau diese Bananenbieger sind unser aller Untergang.