Das übliche Spiel auf Twitter: Man entdeckt eine Person, die man interessant findet und folgt dieser. Was dann kommt ist ungewiss. Wird man enttäuscht, so kann man die Person schnell auch wieder loswerden. „Entfolgen“ heisst das Zauberwort. Manchmal reicht das aber nicht aus. Es muss publik gemacht werden.
Was war passiert?
Ein neuer Follower meinerseits ließ seine Followerschaft öffentlich wissen, dass man manchen Personen nur kurze Zeit folge mit Hinweis auf meine Wenigkeit.
Gewissen Leuten folgt man nur ganz kurz. bis zum Eingang der Begrüssungs.DM halt….@gulden_talcc
Twitter sei Dank wurde ich also darüber in Kenntnis gesetzt, dass der neue Follower mich wohl öffentlich nicht mehr mag. Wegen einer automatisierten Begrüßung? Hm. Ich wusste bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal, dass ich das irgendwann einmal ausgetestet habe. Schande über mein Haupt!!! Auf weitere Nachfrage teilte er mir dann mit, dass ich ihn zugespamt hätte! Spam? Er bekam eine automatisierte Begrüßungsnachricht von mir mit dem Text: „Freut mich!“ und einem Daumen nach oben. Uh. Heilige Scheisse. Auf Nachfrage, ob ich ihm behilflich sein könne, antwortete der Herr, dass er sich selbst helfe durch „umgehende Wiederentfolgung“.
Was mich dann aber wirklich interessierte war die juristische Einordnung der automatisierten Begrüßungsnachricht. Haben wir es hier tatsächlich mit einer SPAM-Nachricht zu tun? Ist das gar abmahnfähig?
Ergebnis vorweg:
Eine automatisierte Begrüßungsnachricht ist kein Spam und kann nicht abgemahnt werden.
Eine automatisierte Begrüßungsnachricht ist kein Spam im juristischen Sinne und kann daher auch nicht abgemahnt werden.
Nein! Spam ist es nicht, Kein Verstoß. Weder strafrechtlich, noch zivil- noch wettbewerbsrechtlich in dieser Konstellation. Aufatmen. Das Ergebnis findet sich anderenorts, abrufbar – jederzeit.
Was lernen wir daraus?
Twitter wird von Menschen genutzt. Aufreger gibt es dort ebenso wie in der analogen Welt. Begrüßen sollte man dennoch weiterhin jeden Menschen auf Twitter – das ist zumindest rechtlich betrachtet gefahrlos möglich, ob die Begrüßung nun manuell erfolgt oder automatisiert. Gefährlich wird es erst dann, wenn tatsächlich Werbung im Spiel ist.
Vorsicht für gewerbliche Twitterer:
Daher sollten sich gewerbliche Twitterer davor hüten, unverlangte Werbenachrichten zu versenden. Dies kann durchaus eine Belästigung darstellen und erscheint mir spätestens im Falle einer Wiederholung abmahnfähig, wenn der Empfänger diese Form der Werbung nicht möchte.
Alle anderen seid gegrüßt. Freut mich!