„Gefällt mir“ – Ist das eine Meinungsäußerung oder nicht?

Golem berichtete über einen Fall in den USA, in dem ein Gericht entschied, dass die Betätigung des „Gefällt-mir“-Buttons keine Meinungsäußerung im Sinne der US-Verfassung darstellen würde. Es fehle eine „ausreichende Äußerung, um den Schutz der Verfassung zu genießen“, so das Gericht. Die Betätigung des Buttons sei lediglich eine Sympathiebekundung. Eine Meinungsäußerung läge nur dann vor, wenn eine Kommentierung hinzu käme. Was ist von dieser Rechtsprechung zu halten, haben wir uns intern gefragt und festgestellt, dass die Meinungen über die oben aufgeworfene Frage auseinander gehen.facebook_20

Meinungsäußerungen sind Stellungnahmen im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Auf die Form kommt es nicht an. Betätige ich nun den „Gefällt-mir“-Button signalisiere ich, dass  mir das Angeklickte gefällt im Sinne der Facebookvorgabe. Wo aber ist die geistige Auseinandersetzung? Der Kollege Röttger meint, dass die Sympathiebekundung ausreichen würde. Ein Klick auf den „Gefällt-mir“-Button führe zu einer Meinungsäußerung. Das sehe ich nicht so.

Sinn und Zweck der Meinungsäußerungsfreiheit ist der Schutz der freien, geistigen Auseinandersetzung. Die Äußerung der Meinung wird als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft verstanden. Ein einfacher Klick auf den „Gefällt-mir“-Button reicht daher meines Erachtens nicht aus, da nicht zwingend damit ausgedrückt wird, dass dem „Drücker“ das Angeklickte auch tatsächlich gefällt. Es ist nur ein Indiz. Doch auch wenn dem Facebookmenschen die Sache tatsächlich gefällt reicht der Klick nicht aus, da es an der geistigen Auseinandersetzung im Sinne des Grundgesetzes fehlt. Wir sind gespannt, wie die Gerichte diese Frage beantworten werden, wenn es bspw. um die Kündigung eines Arbeitnehmers in einem Tendenzbetrieb geht, weil diesem Dinge gefallen, die dem Tendenzbetrieb missfallen.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins