Geldentschädigung & Schmerzensgeld im Fall Kachelmann – worum geht es?

Correctiv Fakenews

Betrachten wir die Causa Kachelmann objektiv und nüchtern. Worum geht es in dem ganzen Trubel?

Im Fall Kachelmann geht es vor dem LG Köln nicht um strafrechtliche Belange, sondern allein um das Äußerungsrecht – um das Recht der Wort- und Bildberichterstattung.

Es geht um Persönlichkeitsrechte und Kachelmann begehrt eine Entschädigung für die Folgen einer negativen Kampagne durch die Medien. Das ist möglich, wenn anderweitig keine Abhilfe geschaffen werden kann – eine Abwehr der Kampagne war  nicht möglich – und der Eingriff ist auch fundamental. Diese Fundamentalität kann im Fall Kachelmann zweifelsohne angenommen werden, da journalistische Grenzen überschritten wurden.
Kachelmann, der sich durch die Berichterstattung im Prozess gegen ihn in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah, hat also lediglich die ihm zustehenden rechtsstaatlichen Mittel zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte genutzt. Das darf er.

Rechtsstaatlicher Mittel zur Abwehr von medialen Hetzkampagnen dürfen sich auch Personen bedienen, die nicht prominent sind. Diese geraten erfahrungsgemäß nicht in den Fokus des Axel-Springer-Verlags und die Eingriffe haben daher auch nicht die Tragweite wie im Fall Kachelmann. Ergo sind die Summen, die an den „Otto-Normal-Verbraucher“ gezahlt werden auch wesentlich niedriger, eben umso niedriger, wie auch die Intensität und Quantität des jeweiligen Eingriffs in deren Persönlichkeitsrechte durch die Medien.

Insgesamt hatte Kachelmann wohl eine Summe in Höhe von 2,25 Millionen Euro an Entschädigung gefordert. Somit unterliegt er zum Großteil in dem aktuellen Verfahren. Dies zur Info für alle, die um die Pressfreiheit fürchten.

Wie das Gericht die Höhe der Persönlichkeitsrechtsverletzungen berechnet hat entzieht sich meiner Kenntnis – ebenso wie wohl auch der Kenntnis der Presse, die nun aber bereits vollkommene Schlussfolgerungen ziehen.

Jedenfalls handelt es sich bei der Summe, die der Springer Verlag an Kachelmann ohnehin jetzt nicht zahlen wird, um keine Strafzahlung, wie man das vielleicht aus dem us-amerikanischem Recht kennt – „punitive damages“ -, sondern um eine „Wiedergutmachungszahlung“ wenn man so will.

Fraglich ist jedoch, ob die öffentliche Hinrichtung des Rufes und der Existenz eines Menschen mit einer Zahlung von 635.000 Euro wieder gut zu machen ist. Ich denke nicht.

 

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins