Youtube muss künftig stärker darauf achten, welche Videos eingestellt werden. Das entschied das Landgericht Hamburg. Wie das gehen soll? Youtube soll künftig zwei Filter installieren, um das Hochladen von Titeln zu vermeiden, deren Rechte von der Gema vertreten werden. Wie soll das geschehen? Dies ließen die Richter offen. Welch ein Fortschritt!
Es bleibt demnach bei den gefestigten Grundsätzen der Störerhaftung. Haftung ab Kenntnis in jedem Fall.
Revision wurde bisher keine eingelegt. Wogegen auch?
Wir werden weiter berichten.
Es ist nicht wichtig wie genau Youtube den Anforderungen in Zukunft gerecht werden kann. Vor allem ist es nicht Aufgabe des Gerichts hier detaillierte Hilfestellung zu geben. Wichtig ist primär die Feststellung, dass die Haftung als Störer besteht. Zumutbare Maßnahmen werden den Beteiligten schon einfallen, um eine Haftung zu vermeiden. Außerdem wollen beide Parteien an den Verhandlungstisch, um eine große Lösung zu entwickeln. Das kann man doch nicht Urteil ohne Auswirkung nennen.
„Vor allem ist es nicht Aufgabe des Gerichts hier detaillierte Hilfestellung zu geben. Wichtig ist primär die Feststellung, dass die Haftung als Störer besteht. Zumutbare Maßnahmen werden den Beteiligten schon einfallen,“
Genau das ist rechtsstaatlich nicht haltbar:
Störern dürfen nur zumutbare Prüfmaßnahmen aufgebürdert werden. Es muß also mindestens eine solche zumutbare Maßnahme existieren. Dies ist rechtliche Voraussetzung. Die rechtlichen Voraussetzungen seines Urteils hat ein Gericht begründet darzulegen.