Geschäftsschädigende Äußerung – Geldentschädigung für Unternehmen

Kreditschädigung durch Äußerungen – ein sehr beliebtes Mittel, um die Konkurrenz auf multimedialem Wege im guten Ruf zu schädigen. Doch es gibt Grenzen.

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Das OLG Köln hat diesbezüglich aktuell geurteilt, dass solche geschäftsschädigende Kritiken nicht hingenommen werden müssen, OLG Köln zum Äußerungsrecht – Urteil vom 06.02.2013 – 6 U 127/12.

Ebenso wie Private könne sich auch Unternehmen gegen geschäftsschädigende Äußerungen zur Wehr setzen, wenn sie in ihrem Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt werden.

Berufen sich Unternehmen auf die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geht es dabei in erster Linie um den Schutz des guten Rufs. 

Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung können Ansprüche auf Zahlung einer Geldentschädigung entstehen.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins