Geschlossene und geheime Facebook-Gruppen – rechtsfreier Raum für Beleidigungen, Üble Nachreden und Verleumdungen?

Beleidigungen, Verleumdungen oder üblen Nachreden stehen hier an der Tagesordnung. Vielfach unterliegen die Mitglieder anscheinend dem Irrglauben, dass geschlossene Gruppen rechtsfreie Räume sind und man losledern darf, wie es einem gefällt.

Dem ist allerdings nicht so.

Eine geschlossene oder geheime Gruppe ist nicht zugleich auch ein rechtsfreier Raum.

Eine „beleidigungsfreie Zone“ wird von Gerichten nur zwischen Vertrauenspersonen anerkannt, etwa im Familienkreis. Danach bringt eine zwischen Eheleuten ausgesprochene Beleidigung Dritter keine strafrechtliche Konsequenz mit sich. Eine „beleidigungsfreie Zone“ innerhalb von Facebook-Gruppen wäre daher nur denkbar, wenn die Mitglieder eine familiengleiche Verbundenheit vorweisen könnten. Das gilt sowohl inhaltlich als auch in quantitativer Sicht. Hat die entsprechende Gruppe mehr als 10 Mitglieder kann diese Verbundenheit meines Erachtens bereits ausgeschlossen sein. Zudem beschränkt sich die Verbundenheit meist lediglich auf ein gemeinsames Thema. Das reicht nicht.

Wer sich also äußerungsrechtlich in einer geschlossenen oder geheimen Gruppe daneben benimmt, kann haftbar gemacht werden – zivilrechtlich als auch strafrechtlich.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Äußerungen über Mitglieder oder Nichtmitglieder handelt.

Was interessiert´s den Admin?

Admins sollten das Geschreie ihrer Mitglieder nicht ignorieren, da sie mit Kenntnisnahme von Rechtsverstößen zivilrechtlich als auch strafrechtlich haften können. Kommt es in den Gruppen bspw. zu Volksverhetzungen, dann müssen die Admins umgehend tätig werden und die Beiträge entfernen, wenn sie sich nicht selbst strafbar machen wollen. So ist das.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    leider sind das nur Worte. Die Justiz hat jedenfalls kein Interesse sowas zu verfolgen und zu ahnden. Obwohl hier massiv die Persönlichkeitsrecht, Namensrecht und dazu diverse Beleidigungen. Verleumdungen und und und öffentlich begangen werden. Da wir zivilrechtlich keine Auskunft von Facebook erhalten und die Staatsanwaltschaft den oder die Täter nicht ermitteln können oder wollen, müssen wir das so durchmachen. Ich bin schon aus Facebook gegangen, aber nun ist meine Frau dran. Schauen Sie sich bitte diese Seite an
    https://www.facebook.com/pages/Volker-Sefzat-die-Wahrheit/878131245557353?ref=ts&fref=ts
    und schreiben Sie mir bitte was ich machen kann. Übrigens, Facebook ist der Meinung das das nicht gegen die Gemeinschaftsregeln verstösst.
    Wenn Sie mir antworten wollen,
    Meine E-Mailadresse ist eingetragen.

  2. Hallo,
    mich interessiert, ob das geschriebene Wort in einer „Geschlossenen Gruppe“ ohne Zustimmung des Verfassers nach Außen getragen werden und dort gegen den Verfasser verwendet werden darf, ohne das der Verfasser eine Straftat begangen hat. Is

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