Gesetz gegen Störerhaftung bei öffentlichen WLAN wäre ein Schritt in die Gegenwart

Wer als Cafébetreiber oder Ladenbesitzer seinen Gästen ein offenes W-Lan („Hotspot“) zur Verfügung stellt, muss bisher im Rahmen der sog. Störerhaftung für mögliche Vergehen der Nutzer haften. Die Bundesregierung plant nun, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zeitnah umzusetzen. Die Haftungsbeschränkungen für öffentliche WLANs soll gelockert werden. Im Koalitionsvertrag steht sogar die Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von offenen WLAN-Netzen.

Bisher uneinheitliche Anforderungen an Betreiber offener WLANs – Gefahr von Abmahnungen

Nach der bisherigen Rechtslage muss der Betreiber eines WLAN bestimmte Pflichten erfüllen, wenn er eine Haftung für fremde Rechtsverstöße komplett ausschließen möchte. Wie diese Pflichten konkret ausgestaltet sein müssen und welche Anforderungen gestellt werden, wird von den Gerichten sehr uneinheitlich interpretiert. Diese uneinheitliche Rechtsprechung und die Gefahr von Abmahnungen haben in der Vergangenheit viele Betreiber offener WLAN-Angebote veranlasst, ihre Angebote stark einzugrenzen oder gar komplett einzustellen.

WLAN Haftung

Gleichstellung mit Internet-Providern möglich

Unklar ist jedoch, wie die Große Koalition das Vorhaben umsetzen will. Um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen, könnten freie Anbieter in diesem Fall mit kommerziellen Internet-Providern gleichgestellt werden. Internet-Provider sind für die über sie vermittelten Inhalte nicht verantwortlich und müssen daher nicht für Rechtsverletzungen, beispielsweise illegale Downloads, ihrer Nutzer haften.

Für ein freies WLAN-Netz ohne Störerhaftung!

Die bestehenden Unklarheiten müssen unbedingt durch klare gesetzliche Regelungen beseitigt werden. Durch ein freies WLAN-Netz ohne Störerhaftung werden die Rechtsverletzungen nur unwesentlich zunehmen. Im Ausland ist frei zugängliches WLAN bereits deutlich häufiger anzutreffen als in Deutschland. Der Zugang zu flächendeckendem und schnellen Internet gehört in unserer Gesellschaft mittlerweile zum Standard und sollte weiter forciert werden. Die geplante Gesetzesänderung ist ein vernünftiger Schritt und sollte längst umgesetzt sein.

Autoren: Stoll, Gulden

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

Ein Kommentar

  1. Die Gegenwart des Mittelalters? Als Künstler ausgebeutet wurden und froh waren, überhaupt etwas zu essen zu bekommen? Manche Menschen denken echt nicht weiter als bis zur nächsten Ecke. 🙁

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