Google Bewertungen löschen? Aber wie?

Viele Unternehmen sind derzeit nicht sehr erfreut, dass für jedermann die Möglichkeit besteht, über die Google Plattform Bewertungen abzugeben.

Problematisch ist, dass die Bewertungen eine sehr prominente Position einnehmen, wenn man beispielsweise den Namen des Unternehmens in die Google Suchmaschine eingibt. Google positioniert dann das Suchergebnis des Google Profils unübersehbar- meist vor den organischen Ergebnissen. Der Informationssuchende wird dann quasi darauf gestoßen – zum Leidwesen der betroffenen Unternehmen, die in vielen Fällen selbst gar kein Profil auf Google erstellt haben.

Die Möglichkeit, über Google Bewertungen abzugeben, wird auch von konkurrierenden Unternehmen genutzt, um Mitbewerber zu schädigen. Dies kann strafbar sein.

Auch gibt es mittlerweile Anbieter, die sich im Ausland verschanzen und unter dem Deckmantel einer deutschen Firma Bewertungen zum Kauf anbieten. Alles legal, so schreiben sie. Das darf bezweifelt werden.

Die Gerichte tun sich aktuell noch etwas schwer mit den Bewertungen. Diese Bewertungen erscheinen im Einzelfall zu klein, um gewichtig zu sein. Unternehmen, die im freien Wettbewerb bestehen müssen, wissen das Gegenteil zu behaupten.

Es ist daher absolut legitim, gegen schlechte Bewertungen vorzugehen, wenn diese gegen Recht und Gesetz verstoßen.

Möglichkeiten

Ist der Verfasser der Bewertung bekannt, können Unternehmen diesen abmahnen und dazu auffordern, dies zukünftig sein zu lassen und die aktuelle Bewertung zu löschen.

Häufig treten die Bewerter jedoch anonym auf. In diesem Fall kann man sich an Google wenden und auf den Rechtsverstoß hinweisen. Google muss dann tätig werden und den Fall überprüfen. Auf diesem Wege kann ebenfalls eine Löschung erfolgen.

Bei gezielten Rufmordkampagnen kann zudem die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Im Anschluss lassen sich dann über die strafrechtliche Ermittlungsakte oft hilfreiche Informationen finden, um gegen den Rechtsverletzer vorzugehen. Die Akteneinsicht muss über einen Anwalt erfolgen. Dies sieht das Gesetz so vor.

Wenn alle Stricke reißen, kann man als Inhaber eines Unternehmens das jeweilige Profil auch übernehmen und komplett löschen. Allerdings ist es so, dass jederzeit ein neues Profil angelegt werden kann.

Fazit

Google und auch die entsprechenden Algorithmen erkennen die Bewertungen und berücksichtigen die Bewertungen. Aus diesem Grunde sollten auch Unternehmen die Bewertungen berücksichtigen.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins