Google kauft Drohnen-Hersteller – rechtliche Einschätzung

Klage Google Monopol
Klage Google Monopol

Der Datenkonzern Google übernimmt Titan Aerospace, einen Hersteller für solarbetriebene Flugdrohnen. Diese Drohnen, die noch in der Entwicklung sind, sollen mit Hilfe von Sonnenenergie angetrieben werden. Sie sollen bis zu fünf Jahre fliegen können, ohne landen zu müssen. Dabei sind sie in bis zu 20 Kilometern Höhe unterwegs. Über diesen Weg sollen auch die entlegensten Weltregionen mit einer schnellen Verbindung an das Internet angeschlossen werden. So erschließt man neue Geschäftsfelder. Allerdings gibt es bei der rechtlichen Bewertung dieser Drohnen eine Vielzahl von Aspekten zu beachten.

google drohnen

Aufgaben wie klassische Satelliten

Die Drohnen können die Aufgaben klassischer Satelliten zu wesentlich geringeren Kosten übernehmen. Also beispielsweise Echtzeitaufnahmen der Erde in hoher Auflösung anfertigen, über Sensoren Messungen der Atmosphäre durchführen, Wetter- und Erdbeobachtungen machen und Daten und Sprache übertragen.

Die Lösung aller Probleme?

Ein Unternehmenssprecher teilte mit, dass die Drohnen dabei helfen können, „Millionen von Menschen Internetzugang zu geben und andere Probleme zu lösen, unter anderem Katastrophenhilfe und Umweltzerstörung wie das Waldsterben.“ Tatsächlich können die Drohnen eine schnelle Internetgeschwindigkeit von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde durch spezielle Kommunikationssysteme gewährleisten. Konkretere Pläne verrät Google derzeit aber noch nicht. Hauptsächlich dürften die Funktionen aber für die eigenen Dienste wie Google Earth und Google Maps genutzt werden. Google verbessert also mal wieder die Welt.

Gefährdung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

In rechtlicher Hinsicht können durch die weitere Möglichkeit von Film- und Video- Aufnahmen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, verletzt werden. Denn das Fotografieren und Veröffentlichen von Personen bedarf grundsätzlich deren Einwilligung.

Verletzung von Eigentumsrechten

Auch können durch Aufnahmen von Bildern Eigentumsrechte verletzt werden. Bei der Erstellung von Panoramabildern aus großer Höhe ist noch nicht endgültig entschieden, ob der Luftraum über einem Grundstück eine „allgemein zugängliche Stelle“ ist und daher einfach so fotografiert werden darf.

Überwachung – Erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken

Vor allem aber die weitere Möglichkeit der Erhebung, Verbreitung und Lokalisierung personenbezogener Daten stößt auf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Es besteht weiterhin die große Gefahr der vollständigen Überwachung.

Fazit

Neben den tatsächlich bestehenden unbegrenzten Möglichkeiten und Erleichterungen für eine Vielzahl von Menschen bestehen in rechtlicher Hinsicht einige – teils erhebliche – Bedenken gegen den Einsatz der neuen Google-Drohnen. Generell gilt: Drohnen sind nicht generell gut oder schlecht. Es kommt immer darauf an, was man mit ihnen alles macht. Wie häufig bei technischen Neuerungen bleibt abzuwarten, wie die Gerichte letztlich die aufgeworfenen Rechtsfragen beantworten werden. 

 Stoll, Ass.iur, RA,FA Gulden 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins