Das ist der Status Quo in der Zeitrechnung 1 nach dem sagenumwobenen Urteil des EuGH mit dem schönen Titel „Recht auf „Vergessenwerden.“ (Das „werden“ wird oft vergessen). Oh, ja.
Nach welchen Kriterien Google dabei die Löschungen vornimmt oder ablehnt ist in vielen Fällen schwer nachvollziehbar. Scientology geht oft, aber nicht immer, auch wenn sich die Sachverhalte zum Verwechseln ähneln – mit Plagiatsvorwürfen sieht das etwas schwieriger aus – aber nichts ist unmöglich. Es fehlt allerdings eine klare Tendenz. Waffenhandel und Affären gehören auch dazu. Dem einen Antrag kommt Google nach, dem anderen nicht.
Jedenfalls sind die Begründungen, die Google im Falle einer Ablehnung liefert meist falsch und juristisch nicht haltbar oder völlig unjuristisch. In vielen Fällen werden anstandslos Löschanträge durchgewunken, über die man trefflich streiten könnte. Daher gehe ich davon aus, dass nicht alle Anträge von Juristen bearbeitet werden, schon gar nicht von Juristen, die in Deutschland ausgebildet wurden. Man kann sich nun darüber freuen, wenn Links aus den Suchergebnissen entfernt werden – Rechtssicherheit sieht jedoch anders aus. Wir benötigen daher Musterprozesse. Deutschland bietet sich an, da Urteile „Made in Germany“ sogar in China Beachtung finden.
Das Jahr 2015 wird etwas mehr Klarheit in die vielen offenen Rechtsfragen bringen. Wir betreuen derzeit einen Mandanten vor dem LG in Hamburg und werden noch im Januar eine weitere Klage gegen Google einreichen – allerdings vor einem anderen Landgericht. Für letztere Klage konnten wir die Übernahme der Prozess- und Anwaltskosten durch die Rechtsschutzversicherung der Mandantschaft erreichen. Dies eröffnet weitreichende Perspektiven und viele Fragen können abgearbeitet werden. Zumindest können wir nun damit beginnen.