Google muss unter bestimmten Umständen Links aus ihrem Suchmaschinen Index löschen, wenn dies gegenüber Google beantragt wird. So hat der EuGH entschieden. Wir haben über die Entscheidung berichtet.
Herr RA Gulden mit Spiegel Online im Interview.
Momentan (Stand 15.05.2014) existiert noch kein offizielles Web-Formular seitens Google, so dass ein Antrag zurzeit nur schriftlich per Mail, Fax oder Post möglich ist. Wir habe schon einige Anfragen bekommen, wie denn ein solcher Antrag auszusehen hat und was rein muss.
Daher haben wir für jedermann zur freien Verfügung ein Muster eines Löschantrages entwickelt. Das Muster des Löschantrages und alle wichtigen Informationen dazu findet man hier.