Google reagiert – „Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht“ jetzt online

Google zerstören
Google Suchmaschinenmonopol

Google hat auf das Urteil des EuGH reagiert und bietet nun Hilfe zur Selbsthilfe an. Es wurde eine spezielle Seite eingerichtet, über die nun die Löschanträge an Google herangetragen werden können. Betitelt wird das Ganze als „Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht“.

Dieses Formular entspricht inhaltlich dem Löschantrag unserer Kanzlei und kann ebenso verwendet werden. Wir werden im Auge behalten, ob Google alle Anträge bearbeiten wird, in welchem zeitlichen Rahmen und in welcher Form. 

Google gibt bereits einen kleinen Vorgeschmack, wann die Anträge von Erfolg gekrönt sein könnten:

  • veraltete Informationen 

es sei denn, dass ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht. Das könnte in diesen Fällen vorliegen:

  • finanzielle Betrugsfälle
  • Berufsvergehen
  • Amtsmissbrauch
  • strafrechtliche Verurteilungen
  • öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten 

Das Formular ist ein erster notwendiger Schritt, den Google machen muss. Interessant wird es nun sein zu sehen, wie und mit welcher Geschwindigkeit Google über die Anträge entscheiden wird. Wir gehen davon aus, dass es zu den ersten Klagen kommen wird, wenn Google die Vorgaben des EuGH nicht im Sinne der Verbraucher umsetzen wird und nur wenigen Anträgen nachkommen wird.

Wir sehen bereits jetzt die Gefahr, dass sich Google im Rahmen der Abwägung zu sehr auf das Zeitmoment konzentrieren wird, da Google ausdrücklich mitteilt, dass:

„Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten.“ 

Sicherlich geht es um das Recht auf Vergessen. Nun wird es darum gehen, herauszufinden, ab wann das Recht auf Vergessen eintritt.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

5 Kommentare

  1. Ich will das Internet löschen. Wo kann ich das machen?

    Zugegeben, es ist ein sarkastischer Antrag, für den es keine Formulare gibt.

  2. Bald werden in Südindien Frabrikhallen mit Leuten gefüllt sein, die Löschanträge bearbeiten.

  3. Kleine Anmerkung:
    Was die veraltete Informationen betrifft, da werden auch Jugendsünden von prominenten, wirtschaftlichen und politischen Persönlichkeiten gelöscht, de facto kleine Eitelkeiten, Persönlichkeitsstörungen oder Zentral- und Mittelpunkte (Egozentrik) von früher werden so verwischt und man kann dann keine Rückschlüsse ziehen auf ihre späteren richtige oder falsche Entscheidungen. So konnte man die Personen bis heute besser einschätzen!
    Und da wird manipulativ eingegriffen und kann seine Dreckweste wieder reinwaschen, auch wenn die Personen sich bereits gebessert haben und weiser geworden sind.

  4. Der Eintrag Horst und Ingrid Puff Architekten in Nürnberg Doppelmayrweg 53 TEL. O911 8O6132 steht in der Rubrik PUFF (Bordell). Auf Grund dieses Eintrags bekommen wir viele obszöne Anrufe hauptsächlich in der Nacht. wir haben uns bereits an die Polizei gewendet welche aber nichts machen kann. BITTE, BITTE entfernen Sie diesen Eintrag.

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