Haben Straftäter ein Recht auf digitale Resozialisierung?

In der heutigen Zeit vergeht kein Tag, an dem über schreckliche Ereignisse berichtet wird. Berichtet wird bis ins kleinste Detail. Schreie, Blut und hautnahes Entsetzen inklusive. Wollen wir hierauf verzichten? Wir, die wohlbehütet, das Elend im Wohnzimmer aufsaugend sitzen und für sich die Allmacht des Wissens beanspruchen?! Wir wollen aufgeklärt werden! Wir wollen alles wissen! Auch über Menschen, die wir gar nicht kennen. Kennen wir einen Menschen nicht, „googeln“ wir einfach seinen Namen. Die Suchmaschine wird uns schon die Wahrheit liefern. Der Mensch glaubt was er liest. In den meisten Fällen mag dies stimmen. Suchmaschinen befördern auf erschreckend ehrliche Art und Weise Wahrheiten ans Tageslicht. Es geht. Es funktioniert. Dies ist in den meisten Fällen sogar gut so. Schließlich bietet das Internet mehr Möglichkeiten als Risiken – so denke ich nach wie vor. Die unbescholtenen Bürger werden dies möglicherweise bestätigen. Sie werden aber auch auf ihr Recht bestehen, immer und überall an alle Informationen zu kommen, die das Netz bereits aufgesaugt hat. Hierzu gehören sicherlich auch alle Informationen über Straftäter. Selbstverständlich. Wir müssen doch wissen, was unser Nachbar vor 25 Jahren verbrochen hat. Oder etwa nicht?

Die Juristen werden sagen, man muss hier im Einzelfall abwägen, ob auch der Straftäter möglicherweise ein Recht darauf hat, dass seine Taten vergessen werden. Doch was sagen Sie, lieber Leser, hierzu? Derzeit versuche ich  diversen Suchmaschinenbetreibern  darzulegen, dass es Gründe dafür und dagegen gibt, auch Straftaten zu vergessen. Die Suchmaschinenbetreiber hingegen tun sich schwer mit dem Vergessen.

Offen ist dabei bisher, ob dies rechtliche, menschliche oder kommerzielle Gründe hat. Demnächst wird das Bundesverfassungsgericht möglicherweise etwas Licht ins Dunkel bringen. Unser höchstes Gericht wird sich mit der Thematik beschäftigen. Nächstes Jahr kommt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – hier wird das Recht auf Vergessenwerden gesetzlich fixiert, aber nicht per se und einfach so…

Es ist ein schwieriges Feld, fraglich oft, ob es ein Richtig oder Falsch gibt.

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