„Handschellen-Jörg“ und „Latex-Gabi“ – Peitschenhiebe für die Pressefreiheit?

Der ewige Kampf: Persönlichkeitsrecht versus Pressefreiheit. Wo fängt das eine an, wo hört die andere auf? Mit dieser Frage beschäftigten sich aktuell die Richter des OLG Köln im Fall Kachelmann und wiesen die Presse in die Schranken, vgl.: (Urt. v. 14.02.2012, Az. 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11). Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln sah in der detaillierten Berichterstattung der Presse über die Sexualpraktiken Kachelmanns einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Moderators, während das Münchner Landgericht im Fall der Fürther Landrätin Gabriele Pauli  keine Verletzung der Intimsphäre erkannte und die Berichterstattung der Presse für zulässig erachtete, vgl.: LG München, Az.: 9 O 29610/11. Pauli hatte dagegen geklagt, dass bestimmte Fotos von ihr im Fernsehprogramm des Bayerischen Rundfunks gezeigt worden waren. Diese waren vor fünf Jahren für ein Lifestyle-Magazin aufgenommen worden und zeigten Gabriele Pauli mit schwarzen Latexhandschuhen.

Gleiches Spielzeug, unterschiedliche Bestrafung?!

Das Urteil der Kölner Richter bedeutet nicht das Ende der Pressefreiheit, sondern ist das Ergebnis einer gebetsmühlenartigen Abwägung der beiden Grundfreiheiten. Sicherlich hätten die Richter den Fall auch zuungunsten von Kachelmann entscheiden können. Dessen sind sie sich wohl bewusst und haben auch aus diesem Grunde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Auf der anderen Seite zeigt der Fall Pauli, dass dem Persönlichkeitsrecht Niederlagen nicht fremd sind, wenn der Gegner Pressefreiheit heisst.

Fazit:

Die beiden Fälle zeigen, dass die Pressefreiheit dem Persönlichkeitsrecht gerne ein paar Peitschenhiebe verpasst (oder umgekehrt) – dominieren tun sie beide nicht.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins