„Spiegel“-Autor Matthias Matussek scheitert vor dem Landgericht Hamburg mit einer Unterlassungsverfügung. Er wolte verhindern, dass sein Auftritt in Kurt Krömers Late Night Show ausgestrahlt wird. Das LG Hamburg sieht jedoch die Persönlichkeitsrechte des Journalisten nicht als verletzt an.
Trotz Krömers Begrüßung mit „hinterfotziges Arschloch“ und der festen Redewendung „Matthias Matussek, der Puffgänger“ in dessen „Late Night Show“, hat der Versuch Matusseks die Ausstrahlung der Sendung am kommenden Samstagabend durch eine einstweilige Verfügung zu untersagen, zunächst keinen Erfolg gebracht. Die Ausdrücke dürften nicht „isoliert“, sondern müssten im Kontext betrachtet werden, so das LG Hamburg. Krömer sei eine „Kunstfigur“, die sich aus Provokation „bewusst distanzloser Sprache“ bediene. Damit seien diese Äußerungen auch keine Beleidigungen im strafrechtlichen Sinne. Das letzte Wort in dieser Sache ist allerdings noch nicht besprochen, Matussek erwartet am Freitag noch die Entscheidung des Oberlandesgerichts.
Die Entscheidung zeigt, dass es im Bereich der Persönlichkeitsrechtsverletzungen stets auf die Gesamtumstände ankommt. Ein „Arschloch“ ist eben nicht immer ein „Arschloch“.
Was für ein Theater!
Der Herr Matussek hat eben kein Verständnis für Humor oder die Karikierung seiner Person.