Hitlerfotografien – Die Bilder des Bösen und der Schutz des Urhebers

Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs besitzt die US-amerikanische National Archives and Records Administration etwa 2,5 Millionen Aufnahmen von Hitlers Leibfotografen Heinrich Hoffmann aus der NS-Zeit und die Bilderrechte dazu. Nach 2028 sollen die Urheberrechte erlöschen.
In seiner über 20 Jahre lang dauernden Tätigkeit als Leibfotograf Adolf Hitlers hat Heinrich Hoffmann fast 2,5 Millionen Bilder geschossen, die das politische Leben des Führers seit den 20er Jahren bis hin zu den letzten Bildern von der zerbombten Reichskanzlei dokumentieren. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das gesamte Vermögen von NS-Verbrechern durch die Siegermächte konfisziert. Somit befinden sich auch die erwähnten Aufnahmen bei der US-amerikanischen National Archives and Records Administration. Zu diesem Vermögen zählen auch Bilderrechte – die Behörde hält laut der Online-Ausgabe der Legal Tribune auch die Rechte an dem Löwenanteil des Fotoarchivs von Heinrich Hoffmann – noch. Der Hausfotograf des Diktators ist 1957 verstorben.

Laut dem Rechtsmagazin versucht die Bayerische Staatsbibliothek seit 1993, ein eigenes Archiv von Hitler-Bildern aufzubauen. Zuletzt soll die Bibliothek in München über knapp 66.000 Bilder verfügt haben und würde den Bilderbestand durch gezielte Aufkäufe stetig erweitern. An diesen Aufnahmen habe die Staatsbibliothek auch die Bilderrechte – somit können Abzüge der Bilder des Diktators in München erworben werden. Für jedes der Fotos aus den USA muss noch immer bei jeder Verwendung die Genehmigung der amerikanischen Behörde eingeholt werden – die Frage ist, wie lange noch.

Da das Urheberrecht bei Lichtbildwerken 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UhrG) erlischt, sind die von Heinrich Hoffmann gefertigten Bilder noch bis 2028 urheberrechtlich geschützt. Zwar galt zum Zeitpunkt der Aufnahmen eine kürzere Schutzdauer, diese Fristen sind seit 1985 auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verlängert worden. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass sich die Bilder in den USA befinden. Dem Revidierten Berner Übereinkommen nach wird das Recht des Landes angewendet, in dem ein Werk genutzt werden soll – übrigens gilt die Schutzdauer von 70 Jahren auch im US-amerikanischen Recht. Erst nach dem Jahr 2028 werden die Bilder gemeinfrei, dürfen frei und ohne Beschränkung verwendet werden, egal, wo sich die Bilder befinden.

Von Tobias Röttger

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