„Ich weiß, dass ich solche Verleumdungen leider noch aufwerte, wenn ich den Rechtsweg beschreite“, Günter Netzer

Theo Zwanziger soll wahrheitswidrig behauptet haben, dass Netzer behauptet habe, dass die Deutschen die Wahl zur Fussball WM gekauft hätten. Verleumdung wird das Ganze genannt – das bewusst wahrheitswidrige Behaupten oder Verbreiten einer ehrenrührigen Tatsache gegenüber einem Dritten. Die Beweislast für die Richtigkeit der Äußerungen liegt nun bei Zwanziger. Soweit so recht.

Spätestens die Einlegung rechtlicher Mittel hat in diesem Fall jedoch auch dazu geführt, dass die bundesweite Medienlandschaft darüber berichtet und das Internet darüber witzelt. Ist Netzer womöglich schlecht beraten gewesen? Wohl nicht! Aber das spielt in diesem Fall meines Erachtens eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, dass Netzer selbst die Gefahren im Vorfeld erkannt hat, die mit einem rechtlichen Vorgehen verbunden sind, wenn es um die Untersagung von Äußerungen geht:

„Ich weiß, dass ich solche Verleumdungen leider noch aufwerte, wenn ich den Rechtsweg beschreite.“

so Netzer in einem Interview mit der SZ.

Beachtlich ist Netzers Weitsicht, dass auch rechtliche Mittel zur Aufwertung des Unrechts führen können, wenn es um die Unterbindung von Äußerungen geht.

Da er es dennoch getan hat – anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – lässt vermuten, dass er im Vorfeld versuchte, die Anschuldigungen auf anderweitige Art und Weise aus der Welt zu schaffen. Dies ist sein gutes Recht.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins