„Den Schweinen muss man mit aller Entschiedenheit und Mitteln das Handwerk legen!“ Diese Aussage bekommen wir immer wieder dann zu hören, wenn der Filius scheinbar dem unwissenden Vater oder der Mutter eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung eingebrockt hat. Eine Nutzung von Tauschbörsen wird vehement bestritten. Die Eltern glauben ihrem Kind und wittern Betrug. Betrüger sind Schweine! Warum immer das arme Borstenvieh als Vergleich herangezogen wird, kann ich auch nicht verstehen.
Ein neues Feindbild – die Abmahnkanzlei – ist geboren. Wie immer, bekommt meistens nur der Bote der schlechten Nachricht den Hass des Empfängers zu spüren. Der eigentliche Auftraggeber der Abmahnung, der Rechteinhaber, findet kaum Erwähnung.
Diesem Feind möchte man mit allen Mitteln entgegentreten. In einem gemeinsamen Kriegsrat werden die Fakten zusammengetragen und Verteidigungsstrategien ausgearbeitet. Die Lage ist nicht aussichtslos. Die vergangenen Schlachten haben gezeigt, der Gegner ist durchaus verwundbar.
Neben der eigenen Sache geht es auch ums Prinzip. So leicht will man es der Gegenseite nicht machen. Man hat auch eine Verantwortung gegenüber den anderen Eltern, die unverhofft von einer solchen Hiobsbotschaft heimgesucht werden.
Nachdem der Schlachtplan ausgeklügelt worden ist, kommt man auf die finanzielle Seite eines solchen Kriegszuges zu sprechen. Das wirtschaftliche Prozessrisiko im Falle einer Niederlage wird dargelegt. Innerhalb weniger Sekunden ist jeglicher Funke Idealismus aus den Augen des Gegenübers verschwunden.
„Wir möchten keinerlei Risiko eingehen, das können wir uns nicht leisten.“ Diese Szene ist leider kein Einzelfall. Nicht nur Teile der Content-Industrie schreckt vor Klagen zurück, sondern auch ein Großteil der Abgemahnten, selbst in aussichtsreichen Konstellationen. Dass Idealismus einen sechsstelligen Betrag kosten kann, hat der Kollege Pohlen in einem Artikel dargelegt.
Dass die wirtschaftliche Seite eines solchen Verfahrens in den meisten Fällen die entscheidende Rolle spielt, kann ich nachvollziehen, jedoch nicht, dass sich am Ende die Wut über das eigene Zögern gegen den eigenen Anwalt richtet.