Impressum – Generator – die vermeintliche Rechtssicherheit im Impressum

 

Immer mehr  Kanzleien, die den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf den IT-Bereich legen, bieten mittlerweile einen sogenannten „Impressum-Generator“ als Service an und versprechen die rechtssichere Erstellung des oft lästigen aber notwendigen Impressums.

Da für Webseiten, Facebook- und XING-Auftritte von Vereinen, Unternehmen oder anderen juristischen Personen ein derartiges Impressum zwingend vorgeschrieben ist, stellt dies auf den ersten Blick einen nützlichen Service dar, der von den Anbietern ohne großen Aufwand betrieben werden kann und ein zusätzliches Akquisemittel darstellt, da (leblose) „Likes“ und „Backlinks“ gesammelt werden können.

Impressum Generator

Impressum-Generatoren im Einzelfall nicht rechtssicher

Auf den ersten Blick mag ein derartiges automatisiertes Verfahren zweckmäßig sein, da gewisse Pflichtangaben wie der Name des Verantwortlichen oder dessen Adresse immer enthalten sein müssen. Neben diesen Standardangaben müssen bei der Erstellung eines rechtssicheren Impressums jedoch weitere Punkte beachtet werden.

Abmahnung nicht trotz, sondern weil Impressum-Generator

Im Vorfeld muss zunächst einmal geklärt werden, ob denn ein Impressum überhaupt notwendig ist. Im Anschluss daran muss geprüft werden, ob aufgrund der Inhalte der Website weitere Pflichtangaben notwendig sind. Sind auf der Website z.B. journalistisch-redaktionelle Angebote enthalten, muss das Impressum zusätzlich einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts beinhalten. Die Frage, ob es sich um journalistisch-redaktionelle Angebote handelt, kann nicht pauschal angenommen werden, sondern bedarf meist einer konkreten Einzelfallbetrachtung.

Haftung des Impressum-Generators?

Bei kommerziell betriebenen Webseiten kann ein Fehler in der Bewertung schnell zu einem Wettbewerbsverstoß und in der Folge zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen. Daher muss an dieser Stelle ausdrücklich betont werden, dass ein derartiges automatisiertes Verfahren keine individuelle Beratung durch den Rechtsanwalt ersetzt. Dementsprechend kann der Rechtsanwalt, der den Service angeboten hat, auch nicht bei einem fehlerhaften Impressum in die Haftung genommen werden, wenn zuvor keine fallspezifische Beratung stattgefunden hat. 

Die Anbieter eines Impressum-Generators wollen mit Sicherheit nicht für das erstellte Impressum haften und schließen dies auch erfahrungsgemäß durch ihre AGBs oder sonstigen Nutzungsbedingungen aus. Fraglich ist, ob dies im Streitfalle auch künftig ausreichen wird, die Haftung der Anwälte gegenüber den Nutzern pauschal auszuschließen. Ich habe da so meine Zweifel. 

Fazit:

Ein Impressum, das durch einen Impressum-Generator erstellt wurde kann den rechtlichen Anforderungen genügen, muss es aber nicht und birgt Gefahren für den Nutzer als auch den Anbieter. 

Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass das Medien- und Internetrecht einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung und Rechtsprechung unterworfen ist, was zur Folge hat, dass  Webseitenbetreiber es nicht ohne weiteres bei der einmaligen Erstellung eines Impressums belassen können, sondern vielmehr regelmäßig überprüft werden muss, ob das Impressum einer Aktualisierung bedarf.

RA Müller, LL.M., RA,FA Gulden, LL.M.

 

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

2 Kommentare

  1. „Im Vorfeld muss zunächst einmal geklärt werden, ob denn ein Impressum überhaupt notwendig ist“

    Warum soll es wichtig sein? Kann eine Seite, die keinen Impressum braucht und trotzdem nutzt abgemahnt werden? Mit welcher Begründung?

    „Fraglich ist, ob dies im Streitfalle auch künftig ausreichen wird, die Haftung der Anwälte gegenüber den Nutzern pauschal auszuschließen. Ich habe da so meine Zweifel“

    Worauf genau beziehen sich Ihre Zweifel? Der Hinweis in AGBs wäre nicht ausdrücklich? Was ist mit dem ausdrücklichen Hinweis?

  2. „Führungskräfte mit Macht verhalten sich tendenziell wie Menschen mit einem Hirnschaden“, so Prof. Dacher Keltner (University of California, Berkeley) seine Forschungen zusammen. (vgl. http://www.leadion.de/artikel.php?artikel=0901 ).
    Ein Forschungsbericht über Hierarchitis und Wasserkopfbildung mit Förderung von Heuchlern kann unter http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm gefunden werden.
    Da sieht es schlecht aus mit Verfassung, Grundgesetz, Schutzbestimmungen, Rechtsstaat, Rechtssicherheit und dem Mehrparteiensystem, das alles angeblich Machtmissbrauch verhindert.
    Behauptet wird: „Die Bundesrepublik ist ein sozialer Rechtsstaat.“ Diese Festlegung des Grundgesetzes wird nach Beobachtungen der Humanistischen Union (HU) mehr und mehr zur Makulatur (vgl. z.B. http://www.hu-marburg.de/hupm1504.shtml , http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 und http://unschuldige.homepage.t-online.de/ – im Internet sind unzählige andere Zeugenaussagen zu finden!).

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