Information von Jedem als Grundrecht für Jeden

Elke Elizabeth Rampfl-Platte berichtet auf ihrem Blog, dass die Grünen ein Informationszugangsgrundrecht fordern. Diese Überlegung ist durchaus lobenswert, jedoch mit einigen bürokratischen Hürden versehen. Grundsätzlich besteht das Problem, dass die Grundrechte in erster Linie als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat verstanden werden aus denen sich keine Leistungsansprüche ableiten lassen, zumindest nicht direkt und schon gar nicht gegen Private oder Unternehmen. recht_05Daher müsste das Grundgesetz fundamental geändert werden, wenn es nach den Wünschen oder Forderungen der Grünen ginge. Möglicherweise ist die Forderung der Grünen auch überflüssig oder reiner Wahlkampf, da es den grundgesetzlich verankerten Informationszugang bereits gibt. In Artikel 5 unseres Grundgesetzes heisst es nämlich, dass Jedermann das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dies haben auch die Grünen erkannt und ihren Gesetzesentwurf daher entsprechend in  die Umwelttüte gepackt und erklären, dass der Bürger auch einen Informationsanspruch gegenüber Unternehmen haben müsse, die möglicherweise der Umwelt Böses tun. Meines Erachtens ist die Grundidee keine schlechte. Die Verankerung im Grundgesetz hört sich zwar gut an, ist jedoch völlig deplatziert und würde zugleich alle Bemühungen um den Datenschutz auf den Kopf stellen.

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