Internet Pranger – die Bloßstellung im Netz verstößt gegen die Menschenwürde

Pranger machen sich derzeit im Internet breit: Die Bloßstellung von Menschen – abrufbar für Jedermann.

Es kommt immer wieder vor, dass Zeitungen oder Seitenbetreiber zur Anprangerung aufstacheln und dabei die Würde der Menschen verletzen, die am Pranger landen.


UPDATE 21.10.2015

Jüngstes Beispiel: Die Anprangerung vermeintlicher Hetzer in der Bild und auf Bild.de samt Profilbild, Namensnennung und Kommentartext. Einer der dort angeprangerten Medienopfer hat sich bereits mit uns in Verbindung gesetzt, um gegen diese aktuelle Anprangerung in der Bild und auf Bild.de vorzugehen.


Es werden Facebook-Kommentare von Personen samt Profilbild zum Abruf bereitgehalten und die Personen werden in eine bestimmte Ecke gedrängt. Diese Art und Weise der Berichterstattung steht selbstverständlich nicht im Einklang mit unserer Rechtsordnung. Kein Mensch muss es dulden, an den Pranger gestellt zu werden, egal, was er gemacht hat und welche Gesinnung er hat. Pranger ist Pranger, egal welche Moral dahinter steckt.

Internet-Pranger und Recht

Internet-Pranger und unsere Verfassung sind nicht in Einklang zu bringen. Zu viele Rechte werden verletzt, wenn ein solcher Online-Pranger geschaffen wird. Und das geht ja bekanntlich schnell. Eine kleine Parole, ein paar geklaute Bilder und schon geht es los.

Recht am eigenen Bild, Wort und Namen 

Es werden zahlreiche Rechte verletzt. Das Recht am eigenen Bild, Wort und Namen werden verletzt, wenn Personen ungefragt in die Medienpresse hineingerissen werden – samt Bild, Namen und Aussagen. Will die Presse Bildnisse von fremden Personen verwenden, dann müssen die Personen grundsätzlich um Erlaubnis gebeten werden. Und nein, es handelt sich bei diesen Personen meist nicht um Personen, die von zeitgeschichtlicher Relevanz sind. Dafür sind sie viel zu klein. Aber auch zu klein, um auf der Titelseite einer Volkszeitung zu landen – samt Name und Bildnis. Ein solches Vorgehen ist sogar strafbar und kann auf Antrag verfolgt werden. Es erfolgt eine nachhaltige Stigmatisierung, die zu irreparablen Schäden führen kann, vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2006, Az. VI ZR 259/05 – Klinikgeschäftsführer).

Das öffentliche Informationsinteresse geht nicht so weit, dass Einzelne, die in den Sozialen Medien Kommentare posten, zum Abschuss durch die Presse freigegeben werden. 


Im Fall der Bild hätte eine anonymisierte Berichtersattung ebenso zur Meinungsbildung beitragen können. Die Nennung der Namen und Darstellung der Bildnisse erfolgte aus Gründen der Ef­fekt­ha­sche­rei mit dem Ziel der Anprangerung. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hat daher zurückzutreten. Die Angeprangerten Personen dürften in den meisten Fällen ungerechtfertigt in ihrer Sozialspähre verletzt sein.


Geldentschädigung Internetpranger

Die Verantwortlichen eines Internet-Prangers müssen sich auch darauf einstellen, zivilrechtlich umfassend in Haftung genommen zu werden, wenn der kleine Mann kommt, dessen Ruf nun endgültig zerstört wurde. Auch dieser kleine Mann hat einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung, wenn die Medienpresse ihn wieder ausspuckt. Erforderlich sind Anhaltspunkte, dass nachhaltige Schäden höchstwahrscheinlich eintreten.

„Ein rufschädigender Artikel – beispielsweise auf der Titelseite – einer weit verbreiteten Tageszeitung mit hoher Auflage kann das Ansehen des Betroffenen wesentlich nachhaltiger schädigen als eine Internetmeldung in einem wenig bekannten Portal, das nur begrenzte Nutzerkreise anspricht“, Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2013 (VI ZR 211/12)

Internetpranger und Identitätsdiebstahl

Fatal wird das Ganze, wenn Personen am Internetpranger landen, über die ein Fake-Profile erstellt wurde – sog. Identitätsdiebstahl. Diese Personen werden dann diffamiert und angeprangert, obwohl eine Dritte Person die Äußerungen aufgestellt hat.

Sind Internetpranger immer unzulässig?

Ja, denn der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ein Pranger im Internet verstößt immer gegen die Achtung der Menschenwürde, egal, was der oder die Verantwortlichen mit dem Pranger bezwecken. Anders ist dies zu beurteilen, wenn sachlich und unter Einhaltung journalistischer Grundsätze Bericht erstattet wird. Dann liegt auch kein Pranger vor.

Internetpranger und Fahndungsaufrufe

Internetpranger weisen eine ähnliche Problematik auf, wie auch Fahndungsaufrufe. Die Initiatoren wollen sich in vielen Fällen für eine gute Sache einsetzen und der vermeintlichen Allgemeinheit helfen.

Mit einem solchen privaten Fahndungsaufruf kann man jedoch die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzen, insbesondere das Recht am eigenen Bild, sowie gegen diverse Strafgesetze verstoßen.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass auch ein Straftäter, das heißt, selbst wenn der in dem Fahndungsaufruf vorgetragene Verdacht sich als wahrheitsgemäß herausstellt, ein Recht am eigenen Bild hat. Hat die Person, die den Fahndungsaufruf gestartet und veröffentlicht hat, nicht die Zustimmung des Abgebildeten, also des vermeintlichen Täters, verletzt die Verbreitung des Fotos die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten und verstößt gegen § 22 KUG.

Die Ahndung und Verfolgung von Straftaten obliegt den zuständigen Ermittlungsbehörden und nicht den Medien.

Solche Fahndungsaufrufe (Öffentlichkeitsfahndung) dürfen daher auch nur von den Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaften) durchgeführt werden.

öffentliche Kommentare und Postings

Wer sich öffentlich im Internet äußert, muss Gegenkommentare hinnehmen (öffentlicher Meinungskampf). Nicht hingenommen werden müssen strafbare Äußerungen wie Beleidigungen, Verleumdungen oder Üble Nachreden. Ebenso erteilt derjenige, der sich öffentlich äußert, damit nicht sein Einverständnis, dass sein Bild auf der Titelseite eines Online-Mediums platziert wird. Hier müssen die Redakteure vorher die Einwilligung der abgebildeten Person einholen, denn

der öffentliche Meinungskampf rechtfertigt weder Volksverhetzung noch Anprangerung!

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

27 Kommentare

  1. mir fehlen die Worte! User unterliegen einem Phänomen der „hämmschwellen herabsetzung“, sie sitzen Zuhause auch schon mal im Schlafanzug fühlen sich durch die distanz weniger angreifbar und tätigen in diesem Zustand Aussagen die sie anderswo kaum äussern WÜRDEN. Erstens ist das der Medienwelt die Milliarden durch diese Tatsache umsetzt völlig Bewusst und Zweitens sind User sich dessen oft nicht Bewusst, WESSEN EXIKUTIVE und JURIKATIVE nicht ohne wissen der Legislative seit langem z.B. bei fragwürdigen kommentaren der User bei „Polizei-internetfahndung.de“ Rechnung tragen und böse kommentare löschen , die user aufklähren ect.. ich müsste nun weiter ausholen und die nächstenm 12000 zeichen darauf verwänden bildzeitungsleesern klaar zu machen was auf dem planeten los ist. nur so viel :- 1. Die Bild gibt es nur weil genau DUsie kaufst! 2. das Blatt nimmt wissentlich Tote in kauf und streitet die Verantwortung dafür ab! 3. Es wird billigend und mit freude in kauf genommen das viele sich nun einen minni ATOMPILZ über dem Verlagshaus Wünschen. 4. sie will die gewalt herraufbeschwöhren nicht nur um über diese zu berichten sondern weil ZU VIELE SICH DER TATSACHEN BEWUSST SIND und das system ohne restriktive gewaltanwändung nicht wesentlich länger bestehen wird……. viel zu viele und das machzt ganz wenigen ganz grosse sorge darumm wollen sie die zur unwissenheit gebildete masse der „das war schon immer so “ denker in SORGE versetzen… also lieber Bildleeser und Tagesschaugucker SEI TAPFER wir werden euch nicht im regen stehen lassen, ihr könnt nix für eure derzeitige unwissenheit, nur weiterhinn unwissend bleiben solltet ihr in eigenem interesse besser nicht… übrigens falls nun niemand so blöd ist und beginnt die gewaltschraube zu drehen wird der BND das heimlich Starten… why so shy, they gona fuck us anyway !!!es sei denn du bildzeitungslesendertagesschaugucker wirst dir deiner rolle langsam bewusst und stellst mal fragen… wie fachkräftemangel/arbeitskräftemangel+angebot und nachfrage = MINDESTLOHN ??? und wiso ist der fehler in deinem Getdbeutel sichtbar????????? und warumm sagt dir die BILD-TAGESSCHAU-HEUTEJOURNAL fraktion nix da drüber obwohl du dafür sogar bezahlt hast???? HEFTIG ODER? hast jetzt kopweh und musst moin arbeiten gell? #MEINUNGSMACHER

  2. Also es würde schon jeder Beschreibung spotten, sich überhaupt über den üblichen BILD-„Berichterstattung“ zu ereifern. Hier Maßstäbe an irgendeine Art journalistische Ethik oder Verantwortung anzulegen, wäre wohl vergebliche Liebesmühe.
    Nichts desto trotz: Wer sich selbst, und zwar mit Bild, in einem uneingeschränkt offenen Raum wie dem Internet z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook äußert, verzichtet von sich aus durch s.g. konkludentes Verhalten auf diesen Teil seiner Privatsphäre. Eine bloße öffentliche Wiedergabe einer bereits öffentlich gemachten Äußerung, die der Urheber selbst mit seinem Bild versehen hat, verstößt in keiner Weise gegen irgendwelche Persönlichkeitsrechte. Die eigentliche Veröffentlichung hat der Betroffene selbst begangen, inklusive seines Profilbildes. Die bloße Wiedergabe stellt keine Veröffentlichung im eigentlichen Sinne da.
    Richtiger Weise können solche öffentlich gemachten Äußerungen weitere Konsequenzen haben, wie z.B. die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, oder die Einleitung eines Strafverfahrens, wie schon mehrfach geschehen.
    Die scheinbare Rechts- und Konsequenzen-Freiheit von Äußerungen in sozialen Netzwerken hat ja erst dazu geführt, dass sich hier massenhaft in menschenverachtender und beleidigender Weise geäußert wird.
    Keine Frage, die Art des sensationsheischenden Prangers ist an Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten, die BILD-Zeitung wird hier jetzt also nicht schlagartig zum Hort eines demokratisch-humanistischen Journalismus-Verständnisses, aber wenn sie sich jetzt einmal gegen diese unsäglichen „besorgten Bürger“ wendet ist das meiner Meinung nach nicht der Augenblick, wo ich auf einmal einen moralischen Aufschrei hören will. Wer öffentlich dazu aufruft, Flüchtlinge zu vergasen oder zu erschießen, beansprucht und verdient wohl kaum einen besonderen Schutz dieser Äußerungen.
    P.S.: Bei s.g. „Fahndungsaufrufen“ veröffentlicht ja ein dritter einen Aufruf mit Namen und/oder Bild einer betroffenen Person deren Persönlichkeitsrechte er damit verletzt, solange er nicht über dessen Einverständnis verfügt. Davon, auch von der einfachen öffentlichen Wiedergabe, sollte man Abstand nehmen.

  3. Hat die Person, die den Fahndungsaufruf gestartet und veröffentlicht hat, nicht die Zustimmung des Abgebildeten, also des vermeintlichen Täters, verletzt die Verbreitung des Fotos die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten und verstößt gegen § 22 KUG.
    Demnach muss ich, bevor ich nach dem vermeintlichen Täter suchen darf, erst einmal den vermeintlichen Täter finden und diesen dann noch überzeugen, nach ihm suchen zu dürfen.
    Sind denn jetzt alle völlig bekloppt geworden???

  4. Nachvollzuiehbar dargelegter Standpunkt. Aber ich bitte dabei zu bedenken dass derjenige, der bspw. einen Betrug am Geldautomaten begeht, durch entsprechenden Hinweis auf Videoaufnahmen vorher weiss, dass er auf frischer Tat abkonterfeit wird. Wenn er nicht möchte, dass seine Visage öffentlich sichtbar wird, sollte er daher besser auf kriminelle Machenschaften verzichten.

  5. Die Argumentation mit dem Verzicht auf die Privatsphäre greift aber nicht im Falle des Identitätsdiebstahls.

    Ich selbst habe keinen Facebook-Account, aber meine Frau, also habe ich sie gefragt: Sie musste bis jetzt, trotz „Klarnamenpflicht“, nicht nachweisen, dass sie diejenige ist, die sie in ihrem Profil zu sein behauptet. Auch die Profilbilder werden nicht verifiziert. Die Wahrscheinlichkeit dürfte hoch sein, dass der oder andere „Delinquent“ unter dem Namen und/oder mit dem Bild irgendeines ahnungslosen Dritten postet.

  6. Dann kann sich die Bild schon mal auf eine klagewelle einrichten,wenn ich betroffen sein würde würde ich klagen

  7. Nicht verstanden, was?
    Die Ermittlungsbehörden suchen nach dem Täter, nicht Hinz&Kunz und auch kein Non Nomen.

  8. ich bin Jürgen Trostmann und stand am Facebook Pranger in der Bild am 21.10.2015 . Ich erhalte jetzt droh Briefe und werde in der Stadt dumm angemacht. Mein Ruf ist Ruiniert und ich kann nicht mehr .
    ich bin Frührentner mit 839,00 € EU-Rente
    das Foto ist aus einer ganz blöden Situation heraus entstanden und sieht hier Furchterregend aus. Würden sie mir helfen ? Auf Bild.de gibt es noch ein Video am 21.10.

  9. Warum darf man dann Ladendiebe, die auch mit einer Kamera aufgenommen wurden, nicht öffentlich publik machen und diese als Ladendiebe bekannt machen?
    So manche Postings, die man gerne als Hetze darstellt, sind letztendlich keine, weil diese lediglich unliebsame Fakten verbreiten. Was viele als Hass betrachten, ist letztlich kein Hass, sondern lediglich überspitzte Meinungsäußerung. Also was ist freie Meinungsäußerung und wer bestimmt was Hetze ist? So lange das nicht konkret geklärt ist muss immer das Persönlichkeitsrecht hoch angesehen werden.
    Rufmord und persönliche Beleidigungen sind leichter feststellbar. Aber sich auf Hetze zu berufen, weil einem die Meinung, oder Ideologie, nicht gefällt, das ist einfach nur der Versuch alle mundtot zu machen, die nicht der vorgegebenen entsprechen und mit denen man sich faktisch auseinander setzen kann/möchte.

  10. Postings bitte erst lesen, dann verstehen und dann geht hoffentlich das kleine Lichtlein an. Oder auch eher nicht.

  11. Ich bin zwar nicht von der Aktion der „Bild“ betroffen, aber vom politischen Gegner. Ich wurde vor Jahren im Netz „geoutet“, inklusive Telefonnummer, mehrerer Bilder (Fotos) von mir, und Adresse. Dazu stand und steht ein Text über mich, der nur aus Lügen besteht und Rufmord darstellt, da er Dinge über mich behauptet, die nicht simmen.
    Ich hatte Telefonterror von Linken und wurde in der Stadt verfolgt

    Mein Geschäft als Künstler ist kaputt gemacht worden, weil jeder potentielle Kunde über Google und meinen Klarnamen nicht meine Kunst fand, sondern diesen Eintrag von Indymedia.
    Ich bin mittlerweile chronisch krank und in Rente. Diese Leute haben meine Zukunft kaputt gemacht. Ich werde immer noch phasenweise im Netz gemobbt. Es benutzen auch Leute meinen Klarnamen als E-Mail-Adresse und verbreiten so Spam.

    Ich habe mehrfach Anwälte kontaktiert, die mir angeblich nicht helfen konnten.
    Google hat zwar auf meinen Antrag den link gelöscht zu dem Text und den Bildern über mich, aber das Ganze wurde dann sehr schnell und mehrfach von den linken Verbrechern neu ins Netz eingestellt.

    Herr Gulden, ich habe Sie mal angeschrieben. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. G. Steinbach

  12. Nun, das Lichtlein des Posters „Uwe“ blieb offenkundig dunkel und ist es immer noch. So dunkel wie es nur irgend geht. AuweH.

  13. Muss mir leider selbst antworten, da das „Antworte an Non“ fehlt. Aber egal, ist eh mein letzter Kommentar hierzu, denn Non kann anscheinend so wenig denken, wie er Grammatik kann.

  14. Zitet Poster „Uwe“: „Muss mir leider selbst antworten,…“
    Der ärmste führt Selbstgespräche – wenn das mal kein Fall für eine besondere Berufsgruppe wird/ist.

  15. Sehr geehrter Herr RA Gulden,

    schon damals zur Aktion empfand ich ihre Rechtsansicht für verfehlt und das aktuelle Urteil des LG München I hat meine Ansicht voll bestätigt.

    http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-urteil-7o2002815-bild-pranger-facebook-hetze-fluechtlinge-persoenlichkeitsrecht/

    Wie bei lto passend aufgeführt ist entscheidendes Details, das sie nicht bedachten, nämlich die bereits getätigte Öffentlichmachung ihrer Aussagen der besagten „Hetzer“ und des Klägers.

    Ihre Auslegung des Prangers ist dabei famos, kann doch jeder Zeitungsartikel über irgend eine Person zu irgendeinem Thema sofort als Pranger aufgefasst werden. Aber so einfach ist das Recht in Deutschland nicht.

    Hätte die Klägerin ihre Äußerungen in einer geschlossenen, nicht öffentlichen Gruppe getätigt, sehe die Rechtslage anders aus. Wer jedoch in die Öffentlichkeit (das ist Facebook auf entsprechender Einstellung) geht und gewisse Inhalte äußert, die auch hier seltsamerweise keine Rolle spielen, der muss sich nicht wundern. Äußert er diese in nicht öffentlichen Räumen, wie seiner Wohnung, so muss die Klägerin nichts befürchten.

  16. Sie haben Recht. So einfach ist das mit dem Recht nicht in Deutschland. Sie müssen die Umstände eines jeden Einzelfalls berücksichtigen. In dem zitierten Fall, der nun entschieden wurde, lag das Gericht richtig. Zumindest kann man diese Auffassung vertreten. Das ist aber nicht verallgemeinerungsfähig. Wir kennen mehrere Fälle, in denen die BILD rechtsverletzend tätig wurde. Die Details kennen Sie nicht. Daher Ihre Annahme.

  17. Es geht nicht um die Äußerungen selbst. Es geht um die Veröffentlichung des Klarnamens und insbesondere des Bildes, das ein Selfie ist. Das LG München ging rechtsirrig davon aus, dass hier die Framing-Rechtsprechung (!) des EuGH Anwendung findet und die Schranken des Urheberrechts vorliegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und ich pflichte dem Kollegen Gulden (in seiner ursprünglichen Auffassung) bei, dass dieser Pranger rechtswidrig ist und nicht nur gegen das Urheberrecht, sondern auch gegen das Persönlichkeitsrechts verstößt. Also abwarten. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, auch wenn die Blah das jetzt wie einen Meilenstein der Rechtsgeschichte feiert.

  18. Wie sieht es aus mit Linklisten? Also Name des Users und daneben der Link zum Profil? Es gibt ja zahlreiche Meldeseiten in den sozialen Netzwerken, wo irgendwelche Leute z.B. behaupten Frau A hat mir eine Hose verkauft, aber diese kam nie an. Daher wird Frau A auf eine Liste gesetzt mit Link zum Profil mit der Überschrift: Negative Verkäufer! Frau A weiß nichts von der Liste und kann sich nicht diesbezüglich äußern. Ist solch eine Negativliste zulässig?

  19. Klassische Form der Anprangerung. Im Einzelfall muss dann geschaut werden, ob Straftaten durch die Anprangerung begangen werden und/ oder zivilrechtliche Verstöße.

  20. Mario, leider ist dieser Text nur sehr schwer lesbar. Das bekommt die BILD besser hin. Als Verbesserungsvorschlag nenne ich Duden.de. Hier findet sich eine Volltextkorrektur. Nicht jeder ist perfekt, aber dieser Text verschafft einigen Lesern „kopweh“.

  21. Das LG München I musste im Hauptsacheverfahren seine Rechtsauffassung aufgeben, dass der Internetpranger zulässig war. Die Blah hat Berufung eingelegt, wird aber erneut vor dem OLG scheitern, da hier ein lupenreines Anprangern vorliegt (wie der Titel „Pranger der Schande“ schon sagt), das gezielt stattfindet.

  22. Ich bin schon seit längerer Zeit massiv von übler Nachrede, Verleumdung und Rufmord betroffen und die Leute meiden mich deshalb. Ich bin mir so ziemlich sicher, dass all die miesen Dinge, die über mich erzählt werden durch das Internet verbereitet werden. Ich weiß aber nicht, wo ich hier ansetzen kann bzw. auf welchen Seiten so etwas verbreitet werden könnte. Ich habe auch einen Facebook Account, den ich aber sehr selten nur nutze.

  23. Auch ich bin Opfer von solchen Rufmördern, Hasstirabdenschreibern und Anprangern, und das seit gut zwei Jahren. Immer wieder wechselnde Fakeprofile etc. Ich kenne die Urheberin, kann aber nichts machen gegen sie. Obschon immer wieder gemeldet auch von Freunden findet fb nichts unzulässiges in solchen Texten und geklauten und z.T. Schrecklich manipulierten Fotos. Aber mein guter Ruf ist dahin und ich leide. Ich kann sogar beweisen dass die Geschhichte eine andere war. Aber mittlerweile sind so viele Extremtierschützer auf den Zug aufgesprungen und so viele Vereine… es wurde öffentlich im Netz zum Diebstahl meiner Hunde aufgerufen und es schlichen sich dubiose Gestalten um mein Grundstück. Gott sei Dank bin ich da mittlerweile weg und meine Tiere in Sicherheit! Ich habe herausgefunden, dass man absolut nichts machen kann, total alleine dasteht und eine verdammt harte Haut brauch, um das durchzustehen. Ich bin trotz schwerer Krankheit und Invalidität meinen Weg gegangen und bald wird ein neuer Aufschrei, eine neue Hetzewelle anfangen, denn ich bekomme einen neuen Assistenzhund…… da haben die endlich wieder was zu tun, diese armen Tierschützer. Aber ich bin mental sehr gut darauf vorbereitet und gehe MEINEN meinem Weg.

  24. Ich wohnhaft in Rathenow werde seit vier Jahren überwacht, und das nicht nur in der Wohnung, auch im keller,wenn ich unterwegs bin ,zu besuch bei bekannten und selbst im Urlaub bis hin nach spanien . Es ist eine ilegale und aus neid und rache sind es personen aus den bekanntenkreis die im Haus verteilt werden. Das ist folgender massen: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in der 1. Etage . die Wohnung über meiner sitzt rund um die uhr 2 – 3 personen um mich zu überwachen, selbst der gang nachts aufs wc ist denen nichts heilig,sitzt man mal in der wanne dann haben die mitarbeiter hintereinander wohl Durchfall > wer weiss was es zu essen gab? Arbeitszeiten sind bei denen unterschiedlich,den ich darf ja nichts mitbekommen,weiss aber an hand der stimmen wer gerade observiert. ist die dame der wohnung mal nicht zu hause , ständig ist was zu hören….bevor es damals losging waren tagelang bohrarbeiten über uns zu hören….beim nachgoogeln könnten sogenannte Bodentanks mit Überwachungsgeräten instaliert werden. Beim kauf eines HD Tv gerätes vor vier jahren dauerte der kauf 2 stunden. obwohl genug geräte im
    verkaufsraum standen, kam unser gerät aus dem lager, mit dem hinweis , einbau eines geräts für 3D. Aber genau genommen wurde dort eine cam mit micro platziert die gleichzeitig alles live im internet überträgt, Im pc und handy haben die hacker alles voll im griff, anzeige bei der polizei zwecklos. Obwohl genug beweise vorliegen das fremdes gerät in meinen pc und handy alles im griff haben. Telefongespräche die eingehen werden nach 1x klingel abgebrochen und beim zurückrufen immer ….diese nummer ist nicht vergeben, und das bei allen eingehenden teilnehmer mit unbekannter nummer. Die auskunft die man dann anwählt ist nicht die 11833 sondern eines der oberen überwacher die
    NATÜRLICH sagen, diseser teilnehmer ist nicht eingetragen.emails werden nicht weitergeleitet, denn der inhalt z.b. zu einer TV anstalt könnte ja sein das der laden über uns auffliegt.herrangeshuttelt werden die überwacher, den sie könnten ja sich verraten wenn das auto unweit vom objekt parkt. in der stadt sind treffpunkte wo man dann ins andere
    auto umsteigt. manchmal dauert es ein wenig das alles reibungslos verläuft, da ich in der nähe oder gerade selbst aufpasse . kommt die person ins haus und ich könnte ja diese entgegen kommen – kein problem ,im haus sind in allen etagen mitarbeiter die schnell mal die tür öffnen, bis die luft rein ist. dann erst kann die person zur 2. etage um dort
    seine überwachung zu beginnen. der oder die andere hat dann feierabend wo in der nähe vom parkplatz oder gärtnerei das auto schon wartet. das klingt alles sehr wie ein spionagethriller , aber ich habe keine ahnung warum ,wer weiss , ist es ein neues hobby um sich die zeit totzuschlagen? selbst an feiertagen,weihnachten…..immer immer rund um die uhr , und dann das gerede wo man auch ist, immer das selbe, entweder ist über uns eine schule für papageien oder die einzige schallplatte die man über uns auflegt hat kratzer ohne ende.im nächsten monat gehts ins 5. jahr….da wird es zeit das ich ne Durchhalteprämie bekommen müsste, den so viel was ich hier mitbekomme ist Filmreif und hat mit Überwachung nix zu sagen, man denke bloss an die Police Academy Filme…. die waren nicht so dumm ,wie bei mir vor Ort.

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