Siegfried Kauder (CDU) will bei wiederholten Copyright-Verstößen im Internet den Delinquenten den Zugang zum Internet sperren. Dies meldete Spiegel Online am 27. September 2011. Internet-Provider sollen, so Kauders Idee, ihre Kunden auf Copyright-Verstöße, die von Rechteinhabern festgestellt werden, hinweisen.
Im Wiederholungsfall soll der Internetzugang der Delinquenten für drei Wochen gesperrt werden. Die Vorteile dieses Verfahrens laut Kauder: Den Delinquenten werden teure Abmahnungen erspart. Die Gerichte werden wiederum von aufwendigen Massenverfahren freigehalten.
Kauders Plan hat viele Kritiker, so Spiegel Online – auch in der eigenen Partei. Die Kritiker betonen zum einen, dass dieses Vorgehen nicht das eigentliche Problem bekämpfe. Zum anderen seien Sperren von Internetzugängen mit der freien Meinungsäußerung nicht vereinbar.
Ferner weisen verschiedene Politiker darauf hin, dass angesichts von Digitalisierung und Internet das Urheberrecht stark reformbedürftig sei, so Spiegel Online. Bislang ist eine Reform des Urheberrechts, der so genannte dritte Korb der Urheberrechtsnovelle, noch nicht zustande gekommen. Ein FDP-Politiker verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das Justizministerium den dritten Korb in den kommenden Wochen vorlegen werde.
Fazit:
Eine Internetsperre, wie von Kauder vorgeschlagen, ist mit der bestehenden Gesetzeslage nicht vereinbar und wenig durchdacht, da eine dreiwöchige Sperre den Erhalt von weiteren Abmahnungen ohnehin nicht verhindern kann, sondern allenfalls zu einer zeitlichen Verzögerung führen würde. Zudem würde eine Sperre mannigfaltig gegen elementare Verfassungsgrundsätze verstoßen und im eklatanten Widerspruch zu den rechtspolitischen Grundsätzen einer freiheitlichen Demokratie stehen.