Jameda Urteil – BGH stärkt Rechte der Ärzte auf ein gesundes Maß

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Das Jameda-Urteil des BGH ist nun im Volltext abrufbar, VI ZR 358/13. Die Klage des Arztes auf Löschung seines Eintrages wurde in allen Instanzen nachvollziehbar abgewiesen. Im Rahmen der Urteilsverkündung ist dabei etwas untergegangen, dass das Urteil die Ärzte nicht benachteiligt, sondern künftig diesbezüglich eher von einem stärkeren Schutz der Ärzte ausgegangen werden kann. Der BGH hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Jameda grundsätzlich für unzulässige Einträge auf Unterlassung und Schadensersatz haftet. Insbesondere in Fällen der Stigmatisierung, der Prangerwirkung und im Falle sozialer Ausgrenzung kämen Sanktionen in Betracht. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch, dass der BGH die aktuelle EuGH-Rechtsprechung einbezieht und erkennt, dass Daten, die über Suchmaschinen leicht auffindbar sind, das Gewicht der Persönlichkeitsrechtsverletzungen weiter verstärken. Zitiert wird sodann das berühmte Urteil des EuGH „Recht auf Vergessenwerden“.

Das Urteil bestätigt die Tendenz der europarechtlichen Rechtsprechung, die dem Persönlichkeitsrechtsschutz im Internet ein immer größeres Gewicht zukommen lässt. Zu verdanken ist dies nicht zuletzt den immer häufiger auftretenden Datenschutzskandalen in allen Bereichen des Internets. Daten als Rohstoffe der Zukunft werden eben immer wertvoller.

 

 

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins