Kalifat gegen „Callifat“ und das Kunsturhebergesetz

Reiner Calmund lässt sich gerne mit seinen Fans ablichten. Ein Mann zum Anfassen. Diese Menschlichkeit wurde dem bekannten Dicken nun zum Verhängnis. Auf der Frankfurter Buchmesse wurde Calmund von zwei „Fans“ in die Mitte genommen und mit den beiden fotografiert. Dabei handelte es sich allerdings nicht um Fans, sondern um Salafisten, die das Foto nun zur Eigenwerbung im Internet verbreiten. Calmund ist darüber sehr empört. Zu Recht. Die Verbreitung des Bildes muss er nicht dulden. Er kann sich auf den Schutz seines Rechts am eigenen Bild gemäß dem Kunsturhebergesetz berufen, da  es seinem Interesse widerspricht, mit den Salafisten derart in Verbindung gebracht zu werden, vgl. § 23 Absatz 2 Kunsturhebergesetz. Den Salafisten wird dies egal sein.

 

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

2 Kommentare

  1. Wieso wurde Callis Menschlichkeit zu seinem Verhängnis?
    Ich meine, worin genau besteht das Verhängnis?

    Die Behauptung „Dabei handelte es sich allerdings nicht um Fans, sondern um Salafisten, die das Foto nun zur Eigenwerbung im Internet verbreiten“ müßte erst mal bewiesen werden.

    1. Schließt es sich wirklich aus ein Calli-Fan und religiös zu sein?
    2. Was sind „Salafisten“? Eigendefinition? Fremddefinition? seit wann?
    3. Eigenwerbung mit Calli? Für Fußball? Für ein Diätprodukt? (für den Islam kann man mit ihm nicht werben, weil er kein Muslim ist).

    Wenn jemand zusammen mit einem Promi geknipst wird, kommt es oft vor, daß dann mit dem Bild angegeben wird. Auch auf einer HP.

    Die Vermarktung des Bildes müssen die Jungs auch nicht dulden.

    Die einschlägige Presse hat das Foto benutzt um reißerische Überschriften wie „SALAFISTEN MISSBRAUCHEN RAINER CALMUND“ zu kreieren.

    Ungeniert werden sie öffentlich als „Hassprediger“ verunglimpft.

    Das Persönlichkeitsrecht gilt schließlich für alle. Die Bildrechte liegen zunächst beim Fotografen, aber ohne model-release (schriftliche Freigabe) könnte er in Schwierigkeiten geraten, da es sich um 2 Privatpersonen handelt.
    Bei Calmund als „öffentliche Person“ sieht das anders aus.

  2. Hallo Fotofan!
    Jede Person kann sich auf den Schutz des eigenen Persönlichkeitsrechts berufen. Dies ist richtig und zudem grundgesetzlich verankert. Im vorliegenden Fall ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der Fotograf Probleme bekommen könnte, da er aus dem Lager der Abgebildeten stammt und die Verbreitung des Bildes zu eigenen und religiösen Zwecken wohl von Anfang an gewollt gewesen sein dürfte. Auch die Abgebildeten bezweckten die Verbreitung des Bildes. Folglich ist einzig und allein fraglich, ob nicht die Persönlichkeitsrechte des Promis Calmund verletzt wurden, da er als Mittel zum Zweck degradiert wurde. Dies muss auch kein Promi dulden.

Kommentare sind geschlossen.