Kamikatze Rechtsprechung – 20.000 € Strafe oder bis zu 2 Jahre Gefängnis für Filesharing

filesharing_japanIn Deutschland wird das Thema Filesharing seit Monaten intensiv auf politischer Ebene diskutiert. Der Tenor lautet häufig, man muss was gegen den Abmahnwahn und die überzogenen Schadensersatzforderungen unternehmen.

Darüber können die Japaner nur lachen. Filesharing wird dort nicht auf zivilrechtlichem Wege, sondern mittels des Strafrechts verfolgt. Das Strafmaß lautet bis zu zwei Millionen Yen (ca. 20.000 €) oder bis zu 2 Jahre Gefängnis.

Bestraft werden aber nur die, die sich der Illegalität der Kopie bewusst sind. Hier kommen dann die Gerichte und Ihre Auslegung wieder ins Spiel. Eine klare und einfache Filesharing-Rechtsprechung wird es wahrscheinlich nie geben, egal in welchem Land.

Japan war bisher in technischer Hinsicht immer ein Land des Fortschritts. Hoffen wir mal, dass diese Gesetzgebung bei uns keine Schule macht. Eine solche Gesetzgebung würde sicherlich Anhänger in Deutschland finden. Nur die Abmahnkanzleien hätten nichts davon, der Staat im Gegensatz eine schöne Einnahmequelle. In Zeiten mauer Staatskassen…

 

Von Tobias Röttger

Blogger, YouTuber, Rechtsanwalt und Gesellschafter von gulden röttger | rechtsanwälte. Meine Steckenpferde sind das Geistige Eigentum, Social Media, Persönlichkeitsrechte, Internet und Musik.