Kann das islamkritische Video „Die Unschuld der Muslime“ verboten werden?

Der Film „Innocence of Muslims“ (Die Unschuld der Muslime)  wurde in den Vereinigten Staaten von einem koptischen Christen und einer rechten evangelikalen Gruppe produziert.

Der Film, der in der arabischen Wüste spielt, verunglimpft den Propheten Mohammed, indem dieser als homosexueller Ehebrecher dargestellt wird. Muslime werden in dem Video als unmoralisch und gewalttätig gezeigt.

Auf YouTube ist seit Juli ein 14 minütiger Trailer zu dem islamfeindlichen Film abrufbar.

Nachdem das Video ins Arabische übersetzt und über YouTube weltweit abrufbar ist, folgten gewaltsame Reaktionen, Massendemonstrationen und der Sturm amerikanischer, deutscher und englischer Botschaften in der arabischen Welt.stoppschild

Rechtliches Verbot des islamkritischen Videos?

YouTube hat sich gegen eine generelle Sperrung des Videos ausgesprochen, da das Video nicht gegen die Richtlinien des Videoportals verstoße. Auf Grund der angespannten Lage ist der Zugriff auf das Video in Ägypten und Libyen aber mittlerweile gesperrt. Auch in Indien und Indonesien ist ein Abruf nicht mehr möglich.

Das islamfeindliche Video hat nun auch in Deutschland eine politische Diskussion entfacht.

Die Partei „Pro Deutschland“ plant eine öffentliche Aufführung des Films in voller Länge in einem Berliner Kino im November. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte an „mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen die geplante Vorführung des islamischen Films in Deutschland vorzugehen.“ Auch FDP Außenminister Guido Westerwelle hat „rechtsstaatliche Härte“ gegen die Verbreitung des Videos gefordert.

Gegen ein Aufführungsverbot sprechen sich SPD- und Grünen- Politiker aus. Der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz äußerte sich gegenüber der Zeitung „taz“, Straftatbestände sollten geprüft werden, Verbote können jedoch nur das letzte Mittel sein. „Eine bloße außenpolitische Rücksichtnahme reicht nicht aus, die Grundrechte zu beeinträchtigen.“

Auch nach Ansicht des Grünen-Geschäftsführers Volker Beck besteht keine rechtliche Grundlage für ein Verbot des Films. Er sagte gegenüber der „taz“, „nach dem was ich gesehen habe, ist der Film eine geschmacklose Dämlichkeit, aber ohne strafbaren Inhalt.“

Keine rechtliche Grundlage für ein Verbot in Deutschland?

Ob eine öffentliche Aufführung des Films in Deutschland verboten werden kann ist äußerst fraglich.

Im Raum stehen die grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit im Konflikt mit der ebenfalls durch das Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit. Für eine Sperrung des Films spräche die Religionsfreiheit. Diese umfasst die Freiheit des Menschen seine Glaubensüberzeugung frei zu bilden und ungestört auszuüben. Eine Verunglimpfung aufgrund der Religionszugehörigkeit wäre jedenfalls verboten.

Auf der anderen Seite ist der Film selbstverständlich durch die Kunstfreiheit geschützt. Die Rechtsprechung wertet jede freie eigenschöpferische Gestaltung als Kunst somit auch diesen Film, mag er noch so vielen missfallen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Kunstfreiheit gegenüber der Meinungsfreiheit die speziellere Norm und damit vorliegend einschlägig.

Aber auch die Kunstfreiheit ist nicht schrankenlos gewährleistet. Verstößt der Film gegen verfassungsrechtliche Grundsätze könnte die Aufführung des Films verboten werden.

In Betracht kommt der Straftatbestand des § 166 StGB. Danach macht sich strafbar, wer den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Der öffentliche Frieden wird in der Tat gestört, jedoch nicht durch das Video selbst, sondern von den vermeintlichen Opfern. Muss hier dennoch die Kunstfreiheit zurücktreten?

Ob das Video den Straftatbestand tatsächlich erfüllt bedürfte einer gerichtlicher Klärung. Das Aufführungsverbot eines Films wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Kunstfreiheit und käme einer Zensur gleich. Ein etwaiges Verbot des Films wäre jedenfalls nur nach gerichtlicher Entscheidung möglich.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins