Kinox.to gibt es nun auch als App – illegale Angebote bleiben

Kinox.to gibt es nun auch als App, die problemlos funktionieren soll – zumindest in technischer Hinsicht.

Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die meisten Angebote auf der Plattform Kinox.to illegal sein dürften und man besser die Finger davon lassen sollte. Mit der Nutzung befindet man sich in einer gerichtlichen, jedoch nicht in einer juristischen Grauzone. Es existieren zwar noch keine abschließenden Gerichtsentscheidungen zu dem Thema Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten, dennoch ist dies nach den bestehenden Gesetzen in Deutschland sowie im Hinblick auf die europäische Rechtsebene unzulässig.

kino.to - illegal

Das Anschauen von Streams über Kinox.to stellt eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung dar, wenn der Urheber oder die Rechteinhaber mit dem Angebot nicht einverstanden sind. Letzteres dürfte offensichtlich nicht der Fall. Dies dürfte jedem Nutzer klar sein – Urheberrechtsverletzung (+).

Wer solche Angebote streamt begeht daher eine strafbare Urheberrechtsverletzung, da eine Zwischenspeicherung der Inhalte auf dem Rechner des Streamers stattfindet und damit eine Vervielfältigung, für die der Urheber oder Rechteinhaber keine Zustimmung erteilt haben. Das Recht auf Privatkopie fliegt hier raus, da das Angebot schon offensichtlich rechtswidrig ist. 

Die meisten Nutzer wird es wenig jucken, dass die rechtliche Einordnung zu ihren Lasten ausfällt, da es nach unserem Kenntnisstand bisher keine legale Möglichkeit gibt, das Streaming beweissicher zu dokumentieren, um die Streamer zu verfolgen.

Unser Rat: Finger weg von Kinox.to

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins

7 Kommentare

  1. Bisher scheint kinox.to dadurch bekannt geworden zu sein, dass Trittbrettfahrer gefakte Abmahnungen verschickt haben, um so an das Geld ahnungsloser Nutzer zu kommen. Andere to-sites wurden gesperrt.

    Dann soll es sich bei kinox.to um eine Linksammlung handeln, die wiederum auf andere Streamingportale verweist. Angesicts der zunehmenden Unübersichtlichkeit ist es einfach, sich damit zu exkulpieren, dass man angibt, nicht geahnt zu haben, dass es sich bei dem Portal um eine offenbar illegale Datenquelle handelte.

    An dieser Klippe sind wohl auch die RedTube-Serienabmahnungen letztlich zerschellt= nicht offensichtlich illegale Quelle ( sondern homemade brew…).

  2. Ohne behaupten zu wollen wie ,,Archivalia“ schreibt, dass sei Schwachsinn, (gegen diesen Ton möchte ich sie sogar ausdrücklich in Schutz nehmen) frage ich mich doch, wie es zu einer derartigen Stellungnahme kommt. Nicht nur, dass die Frage zumindest jur. hochumstritten ist, erwähnen Sie mit keinem Wort die inzwischen zahlreichen Urteile, die eine Gegenteilige Meinung vertreten. Es ist damit doch eher davon auszugehen, dass durch die Nutzer eben keine Urheberrechtsverletzung begangen wird.

  3. Wer sprachlich so schlampig schreibt, bei dem wird es mit dem Inhalt auch nicht weit her sein. Q. e. d.

  4. Ein Dr. der Geschichte aus Schwäbisch Gmünd mag unsere Rechtsansicht als „Schwachsinn“ betiteln, was uns jedoch nicht dazu veranlasst, die bestehenden Gesetze fortan zu missachten. Das Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist vorliegend im Fall von kinox.to illegal, soweit die Urheber oder Rechteinhaber nicht ihre Zustimmung in das Streaming der Inhalte erteilt haben.

  5. Vertreten wird bunt gemischt beides: Streaming legal-Streaming illegal, ausgeurteilt wurde beides, unübersichtlich.

    Ohne viel Aufwand lässt sich aus einem Streaming – Portal ein Download-Portal machen, wenn man die entsprechenden Browser-Addons installiert ( dauert eine halbe Minute ).

    Nun wird die Staatsanwaltschaft nicht aktiv wegen einiger Downloads, aber bei öffentlichen Aufrufen zu eventuell oder wirklich illegalen Downloads, deshalb ist Vorsicht angebracht.

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