Klage gegen Google auf Löschung

Klageerwiderung von Taylor Wessing liegt vor

In der Klage gegen die Suchmaschine Google wegen der Entfernung eines Links aus den Suchergebnissen hat nunmehr Google – vertreten durch die Großkanzlei Taylor Wessiing – auf unsere Klage hin erwidert. Google wird sich also gegen den von uns geltend gemachten Anspruch auf Löschung verteidigen.

In inhaltlicher Hinsicht wird größtenteils vorgetragen, dass die beklagte Google Germany GmbH nicht Betreiberin der Suchmaschine www.google.de sei, den Link nicht löschen könne und verweist auf die amerikanische Muttergesellschaft mit Sitz in den USA. Die Strategie war zu erwarten. Diese Auffassung ist jedoch nach unserer Rechtsauffassung – insbesondere unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH – nicht mehr zu halten. Wir werden in Kürze eine Replik anfertigen. Daneben sind wir gespannt, ob das LG Hamburg in dieser entscheidenden Frage einen richterlichen Hinweis erteilen wird. 

Aktueller Stand Google Löschanträge

Eine klare Linie lässt Google bislang nicht erkennen, was die Bearbeitung der Löschanträge anbetrifft. Etwa die Hälfte der von unserer Kanzlei in letzter Zeit eingereichten Anträge wurden ohne weiteres durchgewunken und die Links aus den Suchergebnissen gelöscht. Auf der anderen Seite erbittet Google für viele weitere Anträge um Geduld mit Hinweis auf fehlende Anlagen, die tatsächlich jedoch nicht fehlen.

Anfang Dezember werden wir schlauer sein, denn da findet die erste Verhandlung vor dem LG Hamburg statt.

RAe Gulden, LL.M., Stoll

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