Das Online Magazin Legal Tribune berichtet in der heutigen Ausgabe von einer Kölner Anwaltskanzlei, die ihre Dienste über den Online-Gutscheindienst Groupon anbietet. 19,90 statt 226,10 Euro – 60-minütige juristische Erstberatung zum Beispiel im Verkehrs-, Miet- oder Arbeitsrecht“, so die Werbung der Kölner Kanzlei.
Dies ist nicht nur wirtschaftlicher Unsinn, sondern auch eine Irreführung, wie in dem Artikel richtigerweise erkannt wird, da in der Tat der falsche Eindruck erweckt wird, dass eine Erstberatung in jedem Fall 226,10 Euro kostet. Also: Feuer frei!
Naja, dem Angebot nach gilt der Preis von 19,90 Euro für eine solche Erstberatung, welche 226,10 Euro kosten würde. Fiele sie günstiger aus, fällt sie nicht unter den das Angebot 🙂
Ich finde, mit dieser Argmumentation können sich die Kollegen schon ordentlich wehren 😉
Astrein. Ich sitze gerade an einer kniffligen Revisionssache. Könnte mir ein paar gute Ratschläge dazu einkaufen…
Da wage ich zu widersprechen und NLG beizupflichten. Über die Wirtschaftlichkeit lässt sich streiten, eine Irreführung sehe ich nicht. Ausserdem ist die öffentliche Kammerschelte bedenklich. Unser 19,90 € dazu hier: http://www.lhr-law.de/lbr-blog/offentliche-kollegenschelte-wegen-werbung-auf-groupon-das-kann-teuer-werden
Die Irreführung besteht darin, dass dem Verbraucher suggeriert wird, dass eine Erstberatung per se 226,10 Euro kostet. Im Hinblick auf die europarechtlichen Vorgaben des Verbraucherschutzes würde ich daher diese Art der Werbung schleunigst unterlassen und es nicht auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen. Dass diese Bauernfängerei zudem nicht von wirtschaftlichem Erfolg gekrönt ist, hat Juraxx seinerzeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Aber schon zur damaligen Zeit sind selbst Juristen auf diese Milchmädchenrechnung hereingefallen. Auch finde ich es nicht daneben, dass sich die Kammer einmal zu Wort meldet und zur Ordnung aufruft:. Tun wir also mal nicht so fromm:-)
Der Eindruck stimmt auch. In Bezug auf die Kanzlei, die den Rabatt anbietet: Dort kostet eine Erstberatung eben sonst immer 190,00 €. Woraus entnehmen Sie den Eindruck, dass das überall so sein sollte?
Apropos Bauernfängerei: Geben Sie mal bei Google “Filesharing Abmahnung” ein. Siehe dazu auch den schönen Artikel des Kollegen RA Alexander Schultz: