„Kotstecher brennt nun in der ewigen Homohölle“
Die Betreiber der Seite kreuz.net, die sich seit Jahren mit der Verbreitung von Hasstiraden, Volksverhetzungen und rechtsextremistischen Inhalten vergnügen haben derzeit wohl die höchsten Besucherzahlen, seit ihrer Registrierung im Jahr 2002. Grund ist der „Nachruf“, den sie anlässlich Dirk Bachs Tod auf ihrer Webseite publizieren. Dort wird das Andenken des Verstorbenen in den Dreck gezogen. Eine weitere Zitierung unterbleibt an dieser Stelle.
Dieser Akt der Menschenunwürde führt unweigerlich zu der Frage, ob und wie man gegen solche Ausuferungen mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgehen kann. Das Problem in Fällen wie diesen ist die Tatsache, dass die Seiten nicht in Deutschland gehostet werden, sondern im Ausland. Erschwerend kommt im Fall kreuz.net hinzu, dass die Betreiber bisher gänzlich unbekannt geblieben sind, trotz Strafanzeigen etc.. Im Fall kreuz.net liegen fundamentale Verstöße gegen unsere Verfassung vor. Dies ist unstreitig. Sollte in solchen Fällen nicht eine Netzsperre zum gewünschten Erfolg führen können? Der Verfassungsschutz kennt die Seite kreuz.net und hat diese nach eigenen Angaben auch schon beobachtet. Ergebnis: Dies Seite ist frei abrufbar.
Spiegel Online ist der Ansicht, dass es sich bei den Autoren um rechtsradikale Glaubensfanatiker handele, die ihre Nähe zur heftig umstrittenen Pius-Bruderschaft immer wieder zum Ausdruck bringen wollen. Dies mag sein. Es könnte aber auch sein, dass es sich um eine handvoll Schreiberlinge handelt, die die Steilvorlagen der katholischen Kirche und des Glaubens gandenlos ausnutzen, um die Leserschaft für sich zu gewinnen. Wie dem auch sei. Grenzen sind überschritten, so dass eine freie Abrufbarkeit der Seite nicht länger mit unserer Verfassung vereinbar erscheint, nicht zuletzt aus Gründen des Jugendschutzes.