Das Deutsche Fernsehballett unterliegt dem DFB vor Gericht. Das klingt nach Sommerloch.
Die Zivilkammer des Münchner Landgerichts hatte dem Fernsehballett am Freitag per einstweiliger Verfügung die Verwendung der Abkürzung „DFB“ unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt.
„DFB“ kann für „Deutscher Fußball-Bund“ stehen und auch für „Deutsches Fernseh-Ballett“ – letzteres aber nur bis heute. Verwechslungsgefahr? Bälle und Beine? Auch ein dem DFB-Emblem zu ähnliches Logo darf die Tanzgruppe nicht mehr verwenden, obwohl die Tänzerinnen allesamt im Fussballfieber seien, so der Peter Wolf, der Inhaber des Fernsehballetts. Ein Hauptsacheverfahren wäre es allemal wert.
Gut, dass dies nun geklärt ist.