Ein chinesischer Professorentitel brachte Gunter von Hagen ein Strafverfahren ein. Er wurde freigesprochen, will aber jetzt auch noch vom OVG Münster bestätigt haben, dass er kein Hochstapler ist.
Wie kommt`s?
Bekannt wurde der promovierte Mediziner von Hagen damit, dass er das, was normalerweise in den Katakomben der Anatomien verborgen bleibt und das allenfalls Medizinstudenten zu sehen bekommen, in seiner Schau „Körperwelten“ einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machte: Präparate aus menschlichen Körpern. Weil er einen Professorentitel angeblich unrechtmäßig geführt habe wurde der Mann, dessen Markenzeichen ein schwarzer Hut ist, vor Jahren vor Gericht gestellt, aber dann doch freigesprochen. Jetzt will er den (vermeintlichen) Ruf eines Hochstaplers vollends loswerden – und zwar mit Hilfe einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu Münster.
Eine chinesische Gastprofessur
Die Dalian Medical University in der Volksrepublik China hatte dem Mediziner aus Heidelberg in den Neunzigern für fünf Jahre einen Gastprofessorentitel verliehen. Von Hagens ließ sich vom nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium, damals für Genehmigungen zum Führen ausländischer Titel bei im Ausland lebenden Deutschen zuständig, erlauben, diesen Titel zu führen. Dabei wurde ihm jedoch vorgeschrieben, mit dem „Prof.“ den Zusatz „RC“ oder „VRC“ zu führen, um kenntlich zu machen, dass es sich um einen chinesischen und nicht etwa um einen deutschen Professorentitel handelte.
Von Hagens ließ diesen Zusatz jedoch weg. Daraufhin zeigte ihn die Universität Heidelberg, sein langjähriger Arbeitgeber, an. Die Folge war ein Strafverfahren, das jedoch mit einem Freispruch ausging.
Nicht nur um die Ehre
Jetzt will Hagens vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt haben, dass er den Professorentitel seinerzeit zu Recht geführt hat. Er werde, so der Mediziner, immer noch als Hochstapler angefeindet. Dem wolle er nun mit einer juristischen Entscheidung ein Ende machen. Am Montag vertagte sich das Gericht bis zum 5. Juli, wo dann bereits das Urteil fallen könnte.
Was den Ausgang des Verfahrens angeht, ist von Hagens‘ Anwalt Holger Schmitz zuversichtlich. In dieser Sache hatte der Mediziner vor demselben Gericht bereits einmal Recht bekommen. Allerdings war die Entscheidung seinerzeit wegen eines Verfahrensfehlers – ein Schöffe war nicht verteidigt gewesen – vom Bundesverwaltungsgericht kassiert worden. Das Gericht habe jedoch, so Schmitz, bereits erkennen lassen, dass es bei seiner Entscheidung von damals bleibe.
Offenbar geht es von Hagens aber nicht nur um seine Ehre als Wissenschaftler: Gleichzeitig hat er das Land Nordrhein-Westfalen wegen ungerechtfertigter Strafverfolgung auf Schadenersatz verklagt: Zwei Millionen Euro will er für das Unrecht haben, das ihm seiner Ansicht nach geschehen ist. wy
Man darf sich die Frage stellen, ob diese Schadensersatzforderung im Reich der Lebenden durchsetzbar ist. Ich denke nicht.
Denke ich auch nicht. Vielleicht sollte sich der gute Mann juristischen Rat suchen um dann festzustellen, dass er sich die Kosten sparen kann.
Einen Schaden von 2.000.000 € muss man immerhin in Deutschland beweisen können. Schaden muss entstanden sein, ansonsten kann dieser ja auch nicht ersetzt werden.