LG Köln verbietet Tagesschau-App der ARD

Teilerfolg für die deutschen Verlegerverbände. Ihre Klage gegen die Tagesschau-App vom 15.06.2011 hatte Erfolg. Die Kölner Richter sahen die Klage als begründet an, da die streitgegenständliche App mit dem Rundfunkstaatsvertrag nicht vereinbar sei. Es handele sich bei der konkreten App um  ein nicht sendungsbezogenes, presseähnliches Angebot. Dies sei vom Rundfunkstaatsvertrag nicht gedeckt und schaffe eine unzulässige weil gebührenfinanzierte Konkurrenz zur Presse.tagesschau app verbot

Zum Grundsatzurteil wird es das Kölner Urteil wohl nicht schaffen, da das LG Köln betonte, dass ein generelles Verbot der App nicht möglich sei. Nur eben diese App in der Version vom 15.06.2011 sei nicht mit dem Staatsvertrag vereinbar.

Daher kann man davon ausgehen, dass die ARD eine überarbeitete Version hervorbringen dürfte, die im Einklang mit dem Staatsvertrag steht.

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins