Am Wochenende habe ich kurz über die Erfahrungen der Gerichtspraxis in Hamburg, München, Köln und Berlin sinniert. Der Kollege Wachs hat am heutigen Tage einen Kommentar zu diesem Artikel abgelassen, den ich ursprünglich mit einem Gegenkommentar beantworten wollte, bin dann aber zu dem Ergebnis gekommen, dass es im Sinne einer gemeinsamen Diskussion reichhaltiger wäre, die Antwort in Artikelform wiederzugeben, in der Hoffnung, dass der ein oder andere Kollege und selbstverständlich auch alle Kolleginnen ihren Senf dazu abgeben mögen.
Werter Herr Kollege Wachs,
schön, mal von Ihnen zu hören. Ihr Kommentar zu meinem Artikel scheint mit der gleichen „Leidenschaft“ verfasst zu sein, die auch mich scheinbar angetrieben zu haben scheint?!
Zu Ihrer Mutmaßung, dass womöglich ein verlorenes Verfahren die Triebfeder des Artikels sei, muss ich Sie enttäuschen. Es ist die Erfahrung aus 7 Jahren Anwaltstätigkeit in dem Kerngebiet des Medienrechts. Nun denn. Erlauben Sie mir ein paar Fragen:
Glauben Sie allen Ernstes, dass die Gerichte sich die Mühe machen werden, sich mit den zigfach vorgetragenen Argumenten auseinanderzusetzen? Die Antwort lautet: Nein. Daher blogge ich auch über diese Unzulänglichkeiten und warte nicht auf die Auflösung der Trägheit der entsprechenden Gerichtsbarkeiten.
Sie beziehen sich allein auf Ihre in Hamburg gesammelten Erfahrungen. Das Hamburger Amtsgericht in allen Ehren. Das hilft uns an dieser Stelle leider nicht weiter und dürfte für jeden spezialisierten und berufserfahrenen Anwalt, der über die Heimatgrenzen hinaus tätig war, offensichtlich sein.
Ihre Stellungnahme zur Prozesskostensicherheit kann nicht gefolgt werden. Vielleicht verstehen wir darunter unterschiedliche Dinge?
Leidenschaftlich finde ich insbesondere Ihr Fazit, in dem Sie meine Eindrücke der nationalen Gerichtspraxis als Unsinn und Selbstblenderei betiteln. Das finde ich beachtenswert und auch bedauerlich zugleich, da dies das genaue Gegenteil von dem darstellt, wozu ich mit meinem Artikel aufrufe. Ein gemeinsames Vorgehen der Anwaltschaft gegen das Hinterherhinken der Gerichtsbarkeit in medienrechtlichen Angelegenheiten.
Sehr geehrter Herr Kollege Gulden,
gern höre ich zu: Also dass ich mich nicht nur auf das Amtsgericht bezog, sollte vor dem Verweis auf die Pressekammer, die EV Verfahren und meine Verfahren vor dem OLG offensichtlich sein. Aber dies will ich gern noch einmal klarstellen.
Offen gestanden war mein Hinweis auf die Hamburger Gerichtsbarkeit im Übrigen auch der Höflichkeit sowohl Ihnen gegenüber als auch den Gerichten gegenüber geschuldet, denn dass das komplette über einen Kamm scheren, immer so eine Sache ist, setze ich als bekannt voraus.
Selbstverständlich bin ich auch bei einer Vielzahl anderer Landgerichte tätig (Das LG Bochum entwickelt sich hier scheinbar zu einem Geheimtipp im Wettbewerbsrecht und kostet mich aktuell viel Nerven).
„Sorry“ nochmals, aber auch wenn ich oft unzufrieden mit Gerichtsentscheidungen bin, denke ich trennen zu können, zwischen meiner persönlichen Sicht und einer juristisch nachvollziehbaren anderslautenden Begründung – sonst kann ich doch überhaupt nicht objektiv beraten.
Eine andere Sichtweise ist für mich kein „Hinterherhinken“. Das ist mir argumentativ zu wenig. Das hat so den Stallgeruch von „die Richter haben von Technik keine Ahnung“. Das halte ich zumindest bei den Fachkammern einfach für Quatsch.
Ich erinnere mich an ein Verfahren vor dem Landgericht Hambug vor drei Jahren (Markenrecht), da wollte mein Mandant dem Gericht erklären, wie mittels mehrere E-Mail Accounts mehrere E-Mails gleichzeitig versandt werden. Da wurde die Kammer dann doch etwas lauter.
Nochmals: Ich streite mich gern mit Richtern egal ob Amts- Land oder OLG. Wenn das Gericht anderer Meinung ist, ist dies ärgerlich, dies führt aber nicht dazu, dass ich nicht versuche im nächsten Verfahren bessere Argumente vorzutragen (oder den Rechtsstreit an demselben Gericht tunlichst zu vermeiden).
MIt freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
…dann sind wir einer Meinung, Herr Kollege!
Meine Intention ist es beileibe nicht, alle Gerichte über einen Kamm zu scheren. Im Laufe der Jahre ist es allerdings in etlichen Verfahren zu einer Kumulation von Rechtsanwendungsfehlern seitens der Gerichte gekommen, die nicht einzig auf ein technisches Unverständnis zurückzuführen sind, was in meinen Augen sogar noch fataler ist. Gegenläufige Rechtsmeinungen akzeptiere ich gerne, ebenso wie auch objektive Kommentare, vorausgesetzt, beides findet ohne jegliche Stallgerüche statt.