Linkhaftung – Werden in Hamburg Brücken eingeschlagen?

Als ich gestern von der Entscheidung zur Linkhaftung erfuhr dachte ich mir nur: Ja und? Hamburg eben. Das muss man ja nicht hinnehmen. Wir kennen ja die Hamburger. Manchmal frage ich mich, warum man dort die einstweiligen Verfügungen überhaupt noch beantragen muss. Direkt bestellen wäre doch viel einfacher. Geliefert wird ja. Vielleicht kann man das ja im beA noch schnell implementieren…

Heute bin ich schlauer. Denn es geht ja nicht um uns Juristen, sondern um die Gesellschaft, die sich nun fürchtet. Oder doch nicht?

Fakt ist eine große Verunsicherung in der Netzgemeinde. Das ist auch menschlich. Darf man nun keine Links mehr setzen oder wie? Private sind außen vor. Die dürfen weiterhin zum Weltfrieden beitragen und Links setzen, sofern sie nicht Böses im Schilde führen und dies auch wissen. Zudem auch, wenn das Bild bspw. bereits irgendwo anders veröffentlicht wurde.

Das haben sich nicht die Hamburger ausgedacht, sondern unsere europäischen Freunde. Die Hamburger haben es mit der Auslegung womöglich etwas zu europäisch und grenzenlos gemeint.

Die Mutter des Ganzen Schlamassels ist eine europäische Richtlinie, deren Ziel es ist, die Rechte der Urheber nicht nur zu schützen, sondern das Schutzniveau zu erhöhen. Über alles? Vorgabe: Die, die Geld mit den Werken verdienen, sollen im Zweifel auch dafür blechen. Dabei ist es egal, ob sie Werke selbst hochladen oder dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit sie zu sehen bekommt. So ganz abwegig ist das Ganze ja nicht. Oder doch?

Im Grunde bin ja ich ein großer Freund des europäischen Gedankens. ABER: Die praktischen Herausforderungen, die mit einer solchen Entscheidung verbunden sein können, bekommen wir nun zu spüren bzw. diejenigen, die, die Links auch im beruflichen Umfeld setzen wollen. Kein Problem habe ich gestern gesagt. Wer wegen eines solchen Schwachsinns abgemahnt wird, sollte hierauf gar nicht reagieren. Problem: Die Gefahr einer einstweiligen Verfügung ist da und damit auch eines gerichtlichen Verfahrens. Das kostet. Zeit und Geld. Ressourcen die keiner hat oder alle zu wenig davon. Also was tun? Internet zumachen? Nein.

Neue Verfahren müssen her. Ordentliche Gerichtsverfahren, keine Anerkennungen im einstweiligen Verfügungsverfahren. Der Antragsgegner muss driftige Gründe für das Anerkenntnis gehabt haben.

So bleibt uns eine riesige Unsicherheit, die weg muss. Also: Geld raus und los geht´s. Dient ja einem guten Zweck!

Am Schluss noch ein Tipp —> Haftung für Links – Praxistipps für Unternehmer | Urheberrechtsverletzungen vermeiden

Von Karsten Gulden

Rechtsanwalt, Mediator & Konfliktberater - Leitgedanke: Achtsame Kommunikation ist der Bund menschlichen Daseins