Die Telekom hat sich die Farbe Magenta schließlich bereits im Jahr 2000 (Tag der Eintragung) beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen und verteidigt „ihre“ Farbe auch gegen unliebsame Verwender. Hat die FDP also mit dem farblichen Reanimationsversuch einen Markenrechtverstoß begangen?
Nein.
Die Farbmarke der Telekom beschränkt sich auf den Sektor der Telekommunikation. Eine Sparte, die in Deutschland noch gebraucht wird. Geschützt werden z.B. Apparate zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Ton, Bild oder Daten für die Telekommunikation. Solche Apparate gibt es bei der FDP sicherlich auch, aber das ist nicht vergleichbar;-).
Nein.
Die FDP ist oder war eine Partei. Das Eine hat also mit dem Anderen nichts zu tun. Von einem Diebstahl kann daher keine Rede sein. Die FDP hat sich also rechtmäßig verhalten und muss auch keine Abmahnung oder Ähnliches durch die Telekom fürchten. Rosige Aussichten.
Wieso kann man eigentlich eine Farbe patentieren lassen ? Farben sind ein Naturphänomen.
Hallo. Nicht patentieren, wohl aber als Farbmarke eintragen lassen. Das ist möglich.
Mir fällt für die FDP auch keine Ware oder Dienstleistung ein, die man in den Klassen 1 bis 45 finden könnte. Auf dem Markt der Wählerstimmen ist sie nicht erfolgreich. Vielleicht will sie ja daher den Markt wechsen. Möglicherweise versucht die FDP aber auch den Erfolg der Telekom mittels der Übernahme der Farbemarke zu nutzen.