Wir berichteten bereits darüber, nachdem wir die Meldung von dem Kollegen Ferner erhielten. Klingt auf den ersten Blick plausibel. Ist es aber nicht.
Warum? Ganz einfach. Wo kämen wir hin, wenn jede Gefühlsregung mit dem Vorschlaghammer des Strafrechts sanktioniert würde? Nun kann man der Ansicht sein, dass die Ankündigung eines Amoklaufs keine Gefühlsregung sei, sondern ein ernst zu nehmender Warnhinweis. Dem stimme ich zu. Aber genau dies liegt in dem Fall des Amtsgerichts Aachen nicht vor. Der Junge äußerte seinen Unmut, wie auch ich es tagtäglich praktiziere. Wie viele Richter habe ich schon vor meinem geistigen Auge bei ihrem Ableben aus dieser Welt begleitet? Wenn ich für all meine Unmutsäußerungen bestraft würde, könnte ich fortan meine Kanzlei hinter schwedische Gardinen verlegen. Kurzum: Das Urteil war gut gemeint, trifft aber leider den falschen Angeklagten. Signalwirkung wird es keine haben.